Mitglied inaktiv
Hallo, kennt sich hier jemand aus? Mein Ex hat sich geweigert einen Unterhaltstitel für unseren Sohn zu unterschreiben, also klagte ich ihn ein. Der Unterhalt wurde gezahlt, es ging also nur um das Dokument. Jetzt hat mir (bzw. meinem Anwalt) das Gericht geschrieben, dass sie den Titel ausstellen, aber erst, wenn ich die anfallenden Gerichtsgebühren überwiesen habe. Ich verstehe nicht, warum ich das bezahlen muss, wenn doch mein Ex nicht unterschreibt und mein Sohn einen Rechtsanspruch auf den Titel hat. Kann es sein, dass es daran liegt, dass mein Ex z.Zt. im Ausland lebt? Mein Anwalt braucht leider immer Wochen bis er mal eine Mail beantwortet, deswegen dachte ich frage ich mal hier :-) Ich möchte ehrlich gesagt weder auf Anwalts noch auf Gerichtskosten sitzenbleiben, das sind immerhin knapp zwei Monatsgehälter!
Du hast doch das Gericht und den Anwalt bemüht, also musst du das auch bezahlen. Wenn du dir dies nicht leisten kannst, hättest du dir vorher beim Gericht einen Beratungsschein ausstellen lassen müssen, dann zahlst du für den Anwalt nur 10 Euro. Ist in meinem Bundesland so. Wenn etwas vor Gericht geht, musst du über deinen Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen!! Kleiner Tipp: Anwalt wechseln, erstens geht es gar nicht, dass er erst nach Wochen tätig wird und zweitens: Hätte er dich darauf hinweisen müssen!! Du bist schließlich ein Laie.
Danke dir! PKH bekomme ich nicht weil mein Gespartes über dem Höchstsatz liegt. Davon lege ich jetzt auch alles vor. Aber zumindest bekomme ich es ja vom Ex erstattet, wenn er verliert. Ich wusste nur nicht, dass das so üblich ist mit dieser Vorschusszahlung und mein Anwalt hatte mir das nicht gesagt. Habe mir auch schon gedacht, dass das das letzte Mal ist, dass ich mich von ihm vertreten lasse, weil er weder aufklärt noch berät noch sonstwas. Aber mittendrin wechseln geht leider schlecht.
Vermutlich kannst du das Geld vom Ex zurück fordern.
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