Jessi86
Ich bin zwar nicht alleinerziehend, hätte aber trotzdem eine Frage, wenn ich darf!?
LG
Jessi
Stell die Frage doch erst mal - wird Dich schon keiner fressen deswegen ;-) VG !
http://www.rund-ums-baby.de/forum/Etwas-lang-SORRY_4176848.htm
... kannte diesen Post nicht. Ich habe die bisherigen Antworten nur kurz quer gelesen. Wo beginnt ein Studium zum 1.9. ? Nur Interesse, wird am Sachverhalt nichts ändern. Aber normaler Studienstart ist eigentlich Oktober. Zur Frage ob ein Anwalt mehr erreichen kann als das Amt ... ich würde mir nicht ZU viel davon versprechen. Ich habe von Anfang an eine engagierte Fachanwältin an der Seite, die aber bislang (Trennung 4/2011) genauso wenig erreichen konnte wie JA, JC UND Strafanzeige. Ich kann Dir nicht mal ehrlich sagen, woran´s liegt, der KV hat hier einfach bislang viel Glück ... würde jetzt zu lange dauern. Er haut monatlich fast 5-stellige Beträge für sich auf den Kopp und begünstigt seine Kids mit dem Mindestunterhalt ... wenn er grad Lust und Laune hat. Ansonsten fällt´s auch mal eben ohne Ankündigung aus. Getan hat ihm noch keiner was - nächster Termin bei Gericht Anfang Dezember ... das mürbt. Und ich glaube noch nicht daran, dass mehr dabei herausspringt als vielleicht mit Glück wenigstens ein angepaßter Titel. Zum Thema Studium und Erwerbspflicht kann ich auch nur aus der anderen Perspektive berichten und weiß nicht, ob das vergleichbar ist - aber vielleicht als reine Info: Zum Zweck der langfristigen Absicherung von Kindern und mir und weil ich nach 18 Monaten immer noch keinen Job gefunden hatte (nicht mal was winziges), habe ich für mich geklärt, ob ich ein Studium wuppen kann - auch dann, wenn der KV morgen oder nach ein paar Semestern meinerseits beschließt, gar nicht mehr zu zahlen - wir also in HartzIV fallen könnten. Wohlgemerkt: Unsere vier Kinder sind ohnehin bei mir - ER ist ("nur") in der finanziellen Verpflichtung. Als Auskunft bekam ich, dass das (sinngemäß) nur geht, wenn ich darauf achte, dass ich selber auch "genug" verdiene dabei. Sprich: Vergleichbar mit dem, was ich in einem Job bekäme, den man mir als 4-fach Alleinerziehende vermitteln könnte (außen vor dabei, dass genau DAS über 18 Monate nicht geklappt hat !). Sonst - so das hiesige JC (Ralph korrgier mich, falls es nicht stimmen sollte) - müsste ich mein Studium einstellen, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, wenn ich HartzIV beantragen würde/müßte. Oh man, kapiert jemand, was ich meine ? - Ich kann mir demzufolge nicht vorstellen, dass es ok ist, wenn er sich so einfach rausziehen will. Denn so wie Du schreibst, HAT er einen erlernten Beruf (so wie ich auch), in dem er Geld verdienen KÖNNTE, wenn er wollte. However: Wenn er nicht will und Du nicht super viel Glück hast, brauchst Du starke Nerven, Zeit und viel Biss. VIEL GLÜCK !
Hätte sonst den Text nochmal hier hinein kopiert. ![]()
Aufgrund des Postings im Hauptforum: Titel ist anscheinend erwirkt. Er darf nicht einfach anfangen zu studieren. Er hat eine sogenannte erhöhte Erwerbsobliegenheit. Er muss sich also immer in die Lage versetzen Unterhalt für sein Kind Unterhalt zu zahlen. Zuckt das Jugendamt nicht entsprechend, beende die Beistandschaft und such' Dir einen guten Anwalt!
Studieren darf er doch, aber nur wenn er seiner Unterhaltspflicht trotzdem weiter nachkommt. Das meintest du doch, oder?
Jep, das meinte ich. Solange er den Unterhalt zahlt, darf er auch faul auf dem Sofa sitzen. Er darf aber nicht den Job kündigen, studieren und dann die Unterhaltszahlungen einstellen.
für eure wirklich sehr hilfreichen Antworten!!! Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen und dann mal schauen, wie's weitergeht...!!! LG Jessi
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