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Unterhaltsfrage

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Hallo, mein Mann hat eine fast 18jährige Tochter, für die er regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Unterhaltstitel wurde damals erstellt bis zum 18. Lebensjahr und läuft dieses Jahr aus. Da seine Tochter weiterhin zur Schule geht, ist er ja weiter unterhaltspflichtig. Als ich beim Jugendamt anrief und darum bat, dass der Unterhalt berechnet wird, den er NACH dem 18. Geburtstag zahlen muss, wurde mir gesagt, das ginge nicht, das könne nur die Mutter oder die Tochter machen. Da war ich schon das erste Mal bedient. Warum können Unterhaltspflichtige sich nicht ebenfalls kostenlos vom Jugendamt den Unterhalt berechnen lassen? Wo soll er den denn sonst berechnen lassen, beim Anwalt? Wir haben jetzt die Mutter gebeten, den Unterhalt neu berechnen zu lassen, aber eine Schweinerei ist es dennoch. Nun aber meine Frage: Sein Familienstand hat sich in der Zwischenzeit deutlich geändert (2 weitere Kinder, verheiratet; Unterhalt wurde berechnet auf ledig, ohne Kinder). Diese Änderungen haben wir dem Jugendamt auch mitgeteilt, der Unterhalt ist aber nicht angepaßt oder verändert worden. Ist das überhaupt rechtens? Wäre super, wenn uns jemand helfen könnte, beim Jugendamt bekommen wir leider keine Auskünfte (ich habe schon überlegt, ob ich meinerseits zum Jugendamt gehe, behaupte, ich will mich trennen und die mir das dann ausrechnen - aber das kanns ja wohl auch nicht sein, oder?!) Ach ja, ich hatte hier vor einiger Zeit zum Thema Unterhalt schon mal einen tollen Link bekommen, aber leider ist das mit den Kindern über 18 in Schulausbildung so kompliziert, dass ich das nicht habe ausrechnen können.


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Hallo ! Versuchs mal da : http://www.treffpunkteltern.de/foren/ lg safrarja


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Hallo, bei meiner Kollegin ist das etwas anders. Der Sohn wird bald 18 und sie ist zum Jugendamt gegangen, da -Beginn Ausbildung und - bald 18. Sie hat die Auskunft bekommen, dass der Unterhalt aufgrund der Ausbildung neu berechnet wird, aber nur bis zum 18.Geb. DANN muss der Sohn selber Unterhalt fordern, da er volljährig ist und die Mutter nicht mehr die gesetzl. Vertretung. Sie ist auch bedient, da wahrscheinlich der Sohn keine Forderungen stellt, um dem "armen Vater" (wie der sich immer nennt), nicht zu verärgern.... Nur verstehe ich nicht, dass ihr als Zahlungspflichtige keine Berechnung bekommt? Frag doch mal bei einem anderen JA nach??? Viele Grüße


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vor allem ist ab 18 auch die Mutter mit barunterhaltspflichtig ! lg safrarja


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Hallo, danke erst einmal für die Antworten, ich werde den anderen Link auch gleich mal probieren. Bei uns hiess es auch zuerst, ab 18 könne nur die Tochter den Unterhalt neu berechnen lassen, dann wurde aber gesagt, die Mutter könne es auch noch machen. Ja, die Mutter ist ab 18 auch barunterhaltspflichtig. Da sie aber Hartz IV-Empfängerin ist, wird sie nicht zum Unterhalt herangezogen, sondern der Vater muss ihren Teil - bis zum maximalen Unterhalt, den er zahlen KANN - mittragen. Soweit ich das verstanden habe, haben 18jährige Kinder einen MINDESTbedarf von 640,00 Euro monatlich. Da die Mutter ja nicht zahlen kann, müßten wir das in kompletter Höhe zahlen, es sei denn, mein Mann ist aufgrund seiner Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner Ehefrau (also mir) und unseren beiden gemeinsamen Kindern nur in der Lage, einen anderen (niedrigeren) Höchstbetrag zu zahlen. Da hört es dann aber auf, weil es mir nicht möglich ist, den Unterhalt zu berechnen, den er an uns - im Falle einer Trennung - zahlen müßte. Könnte ich das berechnen, wüßte ich ja, was übrig bleibt und wozu er maximal verpflichtet ist. Das Problem ist: Ich hatte im Frühjahr schon einmal angerufen beim Jugendamt. Da wurde mir gesagt, dass die Tochter im Sommer angeschrieben wird und auf ihre Möglichkeiten hingewiesen wird. Passiert ist bislang nichts und als ich jetzt noch einmal anrief, hiess es, sie könne mir keine Auskunft geben, nur die Tochter oder vertretungsweise die Mutter würde Auskunft bekommen. Auch als ich sagte, dass es ja nicht mehr so lange hin wäre, bis sie 18 wird und wir ja unsere Finanzen planen müßten und es für uns ziemlich blöd wäre, wenn wir am 20. ein Schreiben bekommen, ab nächsten 1. müssen wir 640 Euro zahlen, wurde mir jede Auskunft verweigert. Ich bin ziemlich sauer darüber. Hätten wir zu der Mutter nicht so ein gutes Verhältnis, müßten wir entweder teures Geld beim Anwalt bezahlen oder darauf warten, dass Töchterchen (ist in der Hinsicht ein bisschen schlusig), vielleicht irgendwann nächstes Jahr eine Neuberechnung veranlasst und wir dann für ein halbes Jahr auf einen Schlag nachzahlen müssen - in unbekannter Höhe natürlich. Weiterhin ärgert es mich, dass wir nicht darüber informiert wurden, dass sich der Unterhalt möglicherweise auch bis zu ihrem 18. Lebensjahr verringert. Immerhin hat der Vater in der Zwischenzeit geheiratet und zwei weitere Kinder bekommen (haben wir dem Jugendamt auch schriftlich mitgeteilt - das muss sich doch auswirken, oder? (Wir hätten den Unterhalt jetzt nicht gekürzt, weil wir den derzeitigen Unterhalt zahlen können und deshalb ist es ok so, aber ich finde, auch als Unterhaltspflichtiger sollte man auf seine Rechte aufmerksam gemacht werden, oder?!) Wir verstehen uns alle sehr gut, also insofern würde auch die Mutter / Tochter nicht mehr Geld fordern, als wir zahlen können. Da die ganze Familie aber auf Hartz IV angewiesen ist, wird ihnen sicherlich der "Soll"-Unterhalt vom Arbeitsamt abgezogen. Also müssen wir in voller Höhe zahlen, ob wir können oder nicht, weil sie sonst nicht über die Runden kommen. Ich verstehe nicht, warum man sich beim Jugendamt so ausmehren muss, wenn der Lebensunterhalt für 8 Personen an dieser dämlichen Berechnung hängt! Sorry, dass es so lang geworden ist, aber irgendwie regt mich das auf. Vielleicht habt Ihr ja doch noch den einen oder anderen Tipp, ansonsten versuche ich es mal in dem anderen Forum.