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Unterhaltsfrage

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Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Mann hat eine fast 18jährige Tochter, für die er regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Unterhaltstitel wurde damals erstellt bis zum 18. Lebensjahr und läuft dieses Jahr aus. Da seine Tochter weiterhin zur Schule geht, ist er ja weiter unterhaltspflichtig. Als ich beim Jugendamt anrief und darum bat, dass der Unterhalt berechnet wird, den er NACH dem 18. Geburtstag zahlen muss, wurde mir gesagt, das ginge nicht, das könne nur die Mutter oder die Tochter machen. Da war ich schon das erste Mal bedient. Warum können Unterhaltspflichtige sich nicht ebenfalls kostenlos vom Jugendamt den Unterhalt berechnen lassen? Wo soll er den denn sonst berechnen lassen, beim Anwalt? Wir haben jetzt die Mutter gebeten, den Unterhalt neu berechnen zu lassen, aber eine Schweinerei ist es dennoch. Nun aber meine Frage: Sein Familienstand hat sich in der Zwischenzeit deutlich geändert (2 weitere Kinder, verheiratet; Unterhalt wurde berechnet auf ledig, ohne Kinder). Diese Änderungen haben wir dem Jugendamt auch mitgeteilt, der Unterhalt ist aber nicht angepaßt oder verändert worden. Ist das überhaupt rechtens? Wäre super, wenn uns jemand helfen könnte, beim Jugendamt bekommen wir leider keine Auskünfte (ich habe schon überlegt, ob ich meinerseits zum Jugendamt gehe, behaupte, ich will mich trennen und die mir das dann ausrechnen - aber das kanns ja wohl auch nicht sein, oder?!) Ach ja, ich hatte hier vor einiger Zeit zum Thema Unterhalt schon mal einen tollen Link bekommen, aber leider ist das mit den Kindern über 18 in Schulausbildung so kompliziert, dass ich das nicht habe ausrechnen können.


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ot