-chOcO-
Huhu zusammen, hatte vor einiger Zeit Kontakt zum JA zwecks Berechnung des Unterhalts. Der Herr dort hatte wohl keine Ahnung und wollte sich erkundigen. Nun teilte er mir mit, dass das JA das wohl nicht machen würde. Wir sollen doch einfach in die Düsseldorfer Tabelle gucken und den Unterhalt dort entnehmen. Ist das echt so? Ich hätte da schon gerne etwas offizielles, damit a) der KV mir nicht unterstellen kann, das ich ihn übers Ohr ziehe, weil er davon keine Ahnung hat und b) weil das Jobcenter hier auch gerne etwas Offizielles hätte. Mein Ex zahlt bisher auch nicht, da er bisher nix in der Hand hat. An wen kann ich mich dann wenden? Muss ich jetzt echt zum Anwalt? Lieben Gruß chOcO
beistandschaft
Richte eine Beistandschaft beim JA ein. Oder beauftrage einen Anwalt.
Unterhaltstitel beim JA holen, sonst hängt diese Sache mit der Beistanschaft sehr stark davon ab was für ein Mitarbeiter des JA diese übernimmt. Falls es der Mann sein soll mit dem du schon gesprochen hast dann lieber einen Anwalt nehmen
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