schneckchen19
Hallo, ich bin auf dem Gebiet ganz neu, die meisten hier werden sich aber damit auskennen ;-) Mein Ex und ich sind schon seit 2007 getrennt. Unterhalt war nie Thema, wurde nicht von ihm gezahlt und von mir nicht verlangt. Zwischenzeitlich hatten wir mal eine 50/50 Regelung. Der Große ist mittlerweile 16. Ich würde nun gerne Unterhalt bekommen. Mein Ex wird sehr sauer sein, wenn er davon hört. Wie viel er verdient wird er mir nicht sagen. Geh ich da einfach zum Jugendamt? Oder Anwalt? Eigentlich will ich Ärger vermeiden, aber freiwillig wird er nicht zahlen. Viele Grüße Sylvia
Als ersten Schritt schickst du ihm einen Brief per Einwurfeinschreiben, in dem du ab sofort Kindesunterhalt forderst. Ab diesem Datum bekommst du es dann auch rückwirkend. Zur Errechnung der Unterhaltshöhe würde ich zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft einrichten.
Sauer darf er ja sein, das kostet nix.
Hallo, es ist genau so wie Pamo sagt. Ich würde folgendes machen: 1.) ihm sagen, dass Du ab sofort Unterhalt möchtest (ggf. auch warum) 2.) Wenn er da schon nicht will: ihn "warnen" dass er einen Brief von Dir dazu bekommt weil das der formale Weg ist. 3.) Wenn er dann immer noch nicht zahlt, dann würde ich umgehend beim Jugendamt einen Termin vereinbaren, die übernehmen dann eigentlich die Berechnung. "Eigentlich" weil man je nach Qualität des Jugendamtes und des individuellen Sachbearbeiters vor Ort immer dahinter her sein muss dass da auch was vorwärts geht. Aber ICH konnte sowas immer gut, also bin ich halt regelmässig am Tag nach Fristablauf bveim JA aufgelaufen und habe nachgefragt und die nächsten schritte verlangt. Frage dazu generell: Lebt Ihr das Wechselmodell noch? Gruss d
Vielen Dank! Nein, leben wir nicht mehr. Sein Sohn möchte mit ihm auch nichts mehr zu tun haben, aus sehr verständlichen Gründen
Dann würde ich direkt übers Jugendamt oder Anwalt gehen. Du kannst ja gar nicht wissen was er verdient, was er also zahlen kann. Dann soll das gleich das Amt machen. Die schreiben ihn an,dass sie das Kins vertreten und er bitte sein Einkommen offenlegen möchte bis XY.
Ich habe beim Jugendamt angerufen und heute einen Termin dort. Dem Vater habe ich gestern noch eine Mail geschrieben, dass ich Unterhalt fordern muss. Bisher keine Reaktion..
Das ist gut. Viel Erfolg.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln