JanoschTraumstunde
Hallo zusammen :) Weiß jemand von euch ob das Vermögen der Mutter mit einbezogen wird, wenn es um die Berechnung des Unterhaltes für ein Kind geht? Zum Hintergrund: wir haben weder zusammen gewohnt noch waren wir verheiratet. Die kurze kommt im Juli auf die Welt. Und meine zweite Frage: Kann der kindesvater bei geteiltem Sorgerecht an das Konto des Kindes? Liebe Grüße
Ja meines wissen kann er das dann. Und nein bis zum 18 Geburtstag wird das vermögen der Mutter nicht berücksichtigt erst ab dann
nein, das hängt nur vom Einkommen des Vaters ab Ein Konto würde ich jetzt eröffnen und dann hat es mit dem Vater nichts zu tun, selbst bei geteiltem SR.
Kindesunterhalt wird anhand seines Gehaltes berechnet. Solltest du Betreuungsunterhalt oder sowas kriegen, könnte ich mir vorstellen, daß deine finanzielle Situation da eine Rolle spielen wird. Das Konto würde ich auch auf jeden Fall jetzt eröffnen und auf deinen eigenen Namen laufen lassen. Es wird noch viele viele Jahre dauern, bis es erforderlich ist, daß das Kind komplett allein darüber verfügen soll. Und das kann man dann ja immer noch einrichten.
Vielen Dank für eure Hilfe! :)
Hallo, naja, das Konto kannst Du ja erst NACH der Geburt mit der Geburtsurkunde eröffnen... Also eher vorgeburtlich kein gemeinsames Sorgerecht vereinbaren! Zwingend wirst Du bei GSR die Unterschrift für Kontoeröffnungen bzw. -Schließungen brauchen sowie für Personalausweis oder Reisepass, wobei Du die eigentlich nicht brauchen darfst nach Passgesetz... Gruss Désirée
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