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Unterhalt

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schnubbelline

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Hallo zusammen, ich bekomme Unterhaltsvorschuss, weil mein Ex einen schlecht bezahlten Job hatte. Seit längerem hat er einen neuen Job, in seinem Lehrberuf und mit dementsprechender Bezahlung. Ich gehe davon aus, dass er das noch nicht dem Jugendamt gemeldet hat und frage mich ob er das denn muss? Er hat vorher auch keine Abrechnung abgegeben und der Unterhalt wurde mit seinen Angaben berechnet. Ich finde das schon ein bisschen seltsam. Die Bearbeiterin sagte mir ich soll ihn daran erinnern, dabei ist es doch ihre Aufgabe an Unterlagen zu kommen. Weiß jemand wie genau da die Rechtslage ist? Ist er verpflichtet es zu melden? Oder soll ich es melden? Grüße


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Ich habe nie zu so etwas auffordern müssen... machte immer das Amt und setzte mich in einer kurzen Mitteilung in Kenntnis, dass es dieses getan hat.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Schlaftabletten. Entziehe denen die Beistandschaft und gehe zum Anwalt. Notfalls holst Du Dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein (10€)


Susanne.75

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Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Letztlich ist es deren Sache, sich von ihm den Unterhaltsvorschuss wiederzuholen, wenn er denn jetzt genug verdient. Da müßtest du dich überhaupt nicht einmischen. Aber wenn er jetzt vernünftig verdient, könnte für dein Kind ja mehr Unterhalt anstehen, als in Höhe des Vorschusses. Allein deshalb solltest du von dir aus aktiv werden. Ein Anwalt kann dir leicht ausrechnen, wie es bei den aktuellen Gehalt aussehen würde.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Darauf achten bitte


schnubbelline

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Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Ja es geht mir darum, dass er jetzt mit Sicherheit Unterhalt zahlen könnte. Aber wie ich meine Beistandschaft kenne juckt die das eh nicht, die ist wirklich ne Schlaftablette. Wie beende ich denn die Beistandschaft?


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Formloses Schreiben mit Bitte um Bestätigung. Hiermit möchte ich die Beistandschaft beenden.