Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin im 8. Monat schwanger und weiß, dass ich alleinerziehend sein werde. Der Vater des Kindes ist noch Student. Hat also in dem Sinne kein Einkommen. Ich weiß aber, dass er ziemlich viel Geld geerbt hat. Muss er von dem Geld Unterhalt bezahlen. Kennt sich jemand damit aus???
Hi, da leider niemand sonst geantwortet hat, werde ich es versuchen... Solange der Vater Student ist kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Du kannst (auch schon vor der Geburt) das Jugendamt mit der Beistandschaft für das Kind beauftragen. Dann muss das Jugendamt sich um die Klärung der Vaterschaft und den Unterhalt kümmern. Bei Vermögen gilt normalerweise, dass der Vermögensstamm nicht für Unterhalt eingesetzt werden muss, jedoch der Ertrag daraus. Also wenn man zB eine Immobilie hat dann wäre zB Mieteinnahmen als Einkommen zu sehen. Bei selbstgenutzter Immobilie wirde der evtl. Wohnvorteil, der durch eingesparte Miete entsteht, als Einkommen zu sehen. Bei Unterhaltsrückständen sieh6t die Sache allerdiungs etwas anders aus. Wenn jemand erhebliche Unterhaltsrückstände und gleichzeitig Vermögen hat, wird er kaum glaubhaft machen können, diesen Rückstand nicht zahlen zu können. Hoffe dass dir das geholfen hat... also schnell einen termin beim JA holen und los gehts. Gruss
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt