bikermouse66
Danke zunächst für die vielen Antworten. Heute kam plötzlich Post vom JA. Ich soll unterschreiben, dass ich mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einverstanden bin. Hab ich doch glatt gemacht. Da ich ja weiß, dass der Herr arbeitet, werde ich noch bis zum 31.05. abwarten und dann nochmal bei JA nachfragen, ob Geld eingegangen ist. Sollte das nicht sein, werde ich ihm eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gönnen. Kommt sicher gut, da er zur Zeit auf Bewährung draußen ist. Der Tante vom JA werde ich die Angelegenheit mit dem Rententräger nochmal nahe legen. So einfach gebe ich nicht auf. In 12 Jahren ganze 4 oder 5 mal Unterhalt ist echt ne Leistung. LG mousy
kann das JA eine Lohnpfändung machen
wenn ich hellsehen könnte, wäre das kein Problem. da das Verhältnis jedoch etwas "seltsam" ist, ist der KV nicht grad kooperativ
Geduld, die Beistandschaft bekommt den AG raus. Dauert halt ein bisschen, aber das kann man aushalten
habe leider auch so ein unkooperativen KV
Hi Mousy, ich bin ja ein Verfechter der Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, aber wenn er bereits auf Bewährung ist, wäre ich darüber sehr genau nachdenken. Wenn er deswegen wieder einsitzen müsste, käme ja auch erstmal kein Unterhalt. Aber ich bin zuversichtlich, dass die Zwangsvollstreckung erfolgreich wird. Da er arbeitet, machen die hoffentlich Lohnpfändung!? Alles Gute und lieben Gruß und Dich und die Jungs von Cat
Es gibt auch so einige Arbeitgeber, die Dich wegen einer Lohnpfändung feuern. Das kostet nämlich beim Lohnbüro extra. Wenn es danach geht, dürfte man gar nix machen. Auch nicht richtig.
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