Mitglied inaktiv
Hallo zusammen! Habe eine Frage: Bin seit August getrennt, Unterhalt wird anwaltlich geregelt (seine Anwältin hatte den Unterhalt wg. angebl. Mangelfall ziemlich runtergerechnet). Nun sagte mir meine Anwältin, dass er ab Jan. in Steuerklasse I sein wird. Das wird er dann spüren, wir aber auch ganz schön. Nun sagte mir ein Bankberater, er solle sich 1 - 2 oder wieviele Kinder auch immer auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Meine Fragen: 1. Geht das? 2. Wenn ja, wieviele Kinder sollte er eintragen? 3. Was ist, wenn ich Arbeit finde (was ich ja anstrebe und hoffentlich im Laufe des nächsten Jahres der Fall sein wird? Wäre es dann nicht besser, ich hätte auch die Kinder auf der Karte? Oder kann man das jederzeit wieder ändern? Wäre prima, wenn sich jemand auskennen würde! Dank' Euch im voraus! LG Schlaflos
Steuerklasse I bei dauernd getrennt lebend ist zutreffend, bzw. Steuerklasse II bei "echten" Alleinerziehenden (sprich: Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist und bei dem das Kind überwiegend wohnt, die aber nicht mit irgendeinem anderen Erwachsenen zusammen wohnen). Kinder sind grundsätzlich bei jedem Elternteil zur Hälfte anzusetzen, bei z.B. 3 Kindern würde jedem Elternteil 1,5 Kinderfreibetrag auf die LSt-Karte eingetragen. Wahlrechte bestehen insoweit nicht mehr (war früher anders), nur wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht ausreichend nachkommt, kann auf Antrag eine Übertragung auf den anderen Elternteil erfolgen. Also - z.B. bei 3 Kindern bekommt im Jahr nach der Trennung, wenn die Kinder bei der alleinerziehenden Mutter wohnen, der Vater LSt-Klasse I und 1,5 Kinder und die Mutter LSt-Klasse II und ebenfalls 1,5 Kinder. Falls der Vater nicht ausreichend zahlen würde, was er zahlen müsste, könnten auf Antrag der Mutter die Karten geändert werden (Vater LSt-Klasse I und keine Kinder, Mutter LSt-Klasse II und 3 Kinder). Eine Übertragung der Kinderfreibeträge von der Mutter auf den Vater ist nicht möglich, wenn die Kinder bei der Mutter leben und diese damit ihre Unterhaltspflicht durch die Betreuung erfüllt. Was Deine Fragen betrifft: 1. Geht das? Ja, geht - wird eigentlich auch automatisch gemacht - wird allerdings jetzt mit dem Stichtag eng. Stichtag für die automatische Erstellung der LSt-Karten ist Ende September, die Karten dürften jetzt also schon in Druck sein. Aber wenn Ihr bereits getrennt gemeldet seid, sollte es trotzdem eigentlich funktionieren. 2. Wenn ja, wieviele Kinder sollte er eintragen? Keine Wahlmöglichkeit - pro Kind 0,5 Kinderfreibetrag. 3. Was ist, wenn ich Arbeit finde ()? Wäre es dann nicht besser, ich hätte auch die Kinder auf der Karte? Oder kann man das jederzeit wieder ändern? Du bekommst auch pro Kind 0,5 Kinderfreibetrag auf die LSt-Karte, und wahrscheinlich LSt-Klasse II als echte Alleinerziehende, oder? Änderung ist nur auf Antrag möglich, wenn der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht ausreichend nachkommt. P.S.: Erwarte aber nicht zuviel von den Einträgen der Kinderfreibeträge auf der LSt-Karte - die Kinderfreibeträge wirken sich nur noch auf den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer aus, nicht aber auf die Einkommensteuer. Allzu viel macht das also nicht aus...
Hallo Leena! 1000 Dank für die schnelle, ausführliche und kompetente Antwort! Du bist vom Fach, nicht wahr? Im September habe ich im Zusammenhang mit dem Kindergeld eine Bescheinigung gebraucht, dass die Kinder bei mir leben. Da wurde nach der Adresse von ihm gefragt. Ich habe sie der Behörde dann halt gegeben, und er wurde wohl aufgefordert, sich zu melden (obwohl er dort nur vorübergehend wohnte. Ich glaube, da war er ziemlich sauer auf mich. Mittlerweile ist er nochmals umgezogen). Dass er Stkl. I sein wird, wusste er noch nicht. Das Schreiben meiner Anwältin, wo das u.a. drinsteht, wird er demnächst bekommen. Sollte ich ihm sagen, dass er sich darum kümmern soll, dass er ggf. die 1,5 Kinder (hört sich lustig an) einträgt (falls das noch nicht automatisch erfolgt ist)? In gewisser Weise ist es ja auch in unserem Interesse. Oder soll ich es einfach laufen lassen, weil ich ja wiederum nicht für ihn verantwortlich bin und er ein Schreiben vom Anwalt bekommt? Ist nicht so dringend. Bis dann! LG Schlaflos
Ich würde an Deiner Stelle erst einmal abwarten, bis Deine LSt-Karte kommt und was dann an Kinderfreibeträgen auf Deiner Karte draufstehen. Wenn Du LSt-Klasse II hast und auf Deiner Karte 1,5 Kindern stehen, würde ich davon ausgehen, dass auf seiner Karte LSt-Karte I und wahrscheinlich auch 1,5 Kinder stehen, und alles in Ordnung ist. Die Karte müsstest Du in den nächsten paar Tagen eigentlich kommen, auf jeden Fall im Laufe des Monats, und wenn dann irgendetwas nicht in Ordnung sein sollte, kannst Du immer noch mit ihm reden - denke ich. Oder entsprechend es erwähnen, wenn er Dich auf den Anwaltsbrief anspricht... P.S.: Stimmt, ich bin - einigermaßen - vom Fach, arbeite beim Finanzamt. Allerdings ist die erste Ausstellung der LSt-Karte Sache der Gemeinde/Stadt, beim Finanzamt sind wir dann nur für bestimmte Folge-Änderungen zuständig. (Kompliziert - ich weiß!)
Hallo Leena, nochmals danke für Deine Antwort. Jetzt weiß ich Bescheid und fühle mich viel sicherer! Wünsche Dir einen schönen und erholsamen Abend! LG Schlaflos
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