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Unterhalt nach Wiederheirat, die 2.

Unterhalt nach Wiederheirat, die 2.

maiba74

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Hallo allerseits, ich habe es nun mit dem Ex besprochen, er hat es eingesehen, aber sagt nun dass seine neue Frau bald nicht mehr arbeitet. Und dann reduziert sich der Unterhalt für unsere Kinder. Wie gesagt, er verdient sehr gut und fällt auch wenn sie nicht mehr arbeitet niemals unter die Grenze von 1000 Euro, sondern hat deutlich mehr. Ist das so, wenn sie nicht mehr arbeitet, obwohl er sehr viel verdient? LG Anne


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von maiba74

Ihr Einkommen hat gar nichts damit zu tun


shinead

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Antwort auf Beitrag von maiba74

Besteht ein Titel? Den müsste er ja dann abändern lassen. Sollte er das dann tatsächlich in die Wege leiten, würde ich mal eine absichtliche Herbeiführung von Bedürftigkeit (hier durch Kündigung der Arbeitsstelle) prüfen lassen. Tatsächlich würde ich mich dabei nicht auf das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft verlassen, sondern einen Anwalt mit der Prüfung beauftragen.


maiba74

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ja, es besteht ein Titel. Wahrscheinlich ist/ wird sie schwanger, daher plant sie wohl die Arbeit aufzugeben. Und ändert ein weiteres Kind etwas, wenn deutlich genug Einkommen vorhanden ist?


mf4

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Antwort auf Beitrag von maiba74

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/neue-ehe-weitere-kinder/unterhalt-neue-ehe.php


maiba74

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Antwort auf Beitrag von mf4

Danke! :-)