Hasemann
Hallo, ich bin seit 2008 geschieden und seitdem zahlt mein Ex-Mann den selben Unterhalt fürs Kind. Zwischenzeitlich war er in Kurzarbeit, er jammerte nicht und zahlte diesen Betrag weiter. Mittlerweile arbeitet er in Schichtdienst, da wird er wohl mehr Gehalt bekommen. Kleine Gehaltserhöhungen bekam er lt. Tarifvertrag auch. Ich würde gerne den Unterhalt neu berechnen lassen. Wie gehe ich am besten vor? Ist das ohne Anwalt überhaupt möglich? Grüße Andrea
Ihr könnt den Unterhalt natürlich gemeinsam anhand der Düsseldorfer Tabelle bestimmen, wenn ihr euch beide gut damit auskennt und so sichergestellt ist, dass keiner Übervorteilt wird. Das Jugendamt führt solche Neuberechnungen im Zuge einer Beistandschaft kostenfrei durch.
sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Mit gemeinsam wird er nicht einverstanden sein. LG
Dann wende Dich an das zuständige Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein. Euer Kind hat ein Recht darauf alle zwei Jahre eine neue Berechnung des Unterhalts durchführen zu lassen.
Hm ich wirde das mit ihm besprechen. In der liste könnt ihr selber gucken. Er hat den uh nicht reduziert als er kurz Arbeit hatte. Ich aurde da aohl keinsn Stress machen die Lohnerhöhung muss ja nicht unbdingt Auswirkung auf den uh haben.
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