Mitglied inaktiv
Hallo, weiss jemand von euch, wie das nun aussieht mit dem Unterhalt für nichtverheiratete Mütter? Ist das Gesetz durch? Oder nochnicht? Man hört davon irgendwei gar nichts mehr! Wo kann man sich erkundigen, was und ob einem was zusteht? Danke und viele Grüße, Gaby
ich weiß ja nicht wie alt dein Kind ist aber mir wäre nicht im Traum eingefallen Unterhalt für mich zu verlangen. Ich bin aber auch arbeiten gegangen und mir ist wichtig dass ich mich selbst erhalten kann, daher Vollzeitjob. lg max
Max, wenn ich sowas immer höre, wird mir schlecht :-( DU wolltest es nicht in Anspruch nehmen, DU bist gleich auf Vollzeit gegangen, DIR wäre es nicht im Traum eingefallen. Es gibt aber eben auch Mütter, die die ersten Jahre lieber bei ihrem Kind bleiben möchten und ich finde, das sollte man akzeptieren. Und warum soll der Ex dann keinen Unterhalt zahlen wenn es doch vom Gesetz her so vorgeschrieben ist? Gut, bei mir war die Situation eben so, daß mein Ex mich betrogen hat und ich hätte mich gefreut, wenn er für uns alle hätte zahlen müssen aber er war ja "schlau" und hat gleich seine Arbeit geschmissen :-/ Aber um es nochmal zu sagen: Hier wird immer und immer wieder geraten, sucht euch einen Job, wenn es geht, am besten Vollzeit, steht auf euren eigenen Füßen, liegt niemandem auf der Tasche. Es ist aber nunmal nicht immer so einfach und ich freue mich für alle, die es schaffen, weder von Unterhalt oder Staat abhängig zu sein aber das sind, meiner Meinung nach, eher die Ausnahmen. Gaby, ich kann dir leider nicht helfen da ich nie Unterhalt bekommen habe und mich dahingehend auch nicht schlau mache. LG Heike
Hallo für eure Beiträge und ...ich danke Dir Heike insbesondere für Deine (!) Meinungsäußerung, insbesondere zur Bemerkung zu Max's Beitrag. Nun zu Dir Max: es ist wirklich nicht notwendig, dass man hier seine ganzen Gefühle und Meinungen äußert! Oft reicht es auch, wenn man nur (!!) die Frage beantwortet. Ob und warum ich für mich Unterhalt erhalten möchte, bleibt alleine meine Sache! Du brauchst deshalb mich nicht zu kritisieren! Schön für Dich, dass Du mit Deinem Geld, was Du hast, auskommen kannst! Gaby
hi, ich weiß nicht, welches gesetz du genau meinst, aber die unterhaltsrechtsreform ist zunächst auf eis gelegt, das bverfg hat eine angleichung der gesetzgebung bzgl. bezugszeiträume für den betreuungsunterhalt ehelicher und nichtehelicher kinder bis ende 2008 angemahnt. greetz, nachtigall btw1, google findet in nanosekunden zig einträge zu dem thema. btw2, max hat grundsätzlich recht, alle unterhaltstatbestände sind zunext mal nachrangig gedacht; für den eigenen unterhalt ist man primär *selbst* zuständig.
drum hab ich ja gefragt wie alt das Kind ist. Also nicht gleich so auf mich losgehen bitte! Mit Säugling wäre ich auch nicht arbeiten gegangen. Aber gibt ja viele die meinen sie haben Anspruch auf Unterhalt bis das Kind 6 jahre ist oder so. Und DAS finde ich nicht richtig, ab 1 oder 2 Jahre kann man sehrwohl arbeiten gehen finde ich und geht den Mann jetzt nur bedingt was an. Er ist fürs Kind verpflichtet. lg max
Ich bin nicht auf dich losgegangen, das großgeschriebene betont lediglich, ich schreie selten jemanden an :-) Was ich aber immer wieder erstaunlich finde (und das in allen Foren hier): Es wird selten auf die jeweilige Frage geantwortet sondern die meisten drücken gleich ihre Meinung aus obwohl danach niemand gefragt hat. Und ja, natürlich KANN man arbeiten gehen wenn das Kind alt genug ist aber wie ich schon sagte: Es ist eben nicht immer so einfach, überhaupt was zu finden. Und wenn man nichts findet trotz größter Bemühungen, ist man eben auf Unterhalt angewiesen. LG Heike
Gegenwärtig wird Unterhalt nach den alten Gesetzen berechnet. Auch, oder besonders, nach der Reform wird der Betreuungsunterhalt nachrangig zum Kindesunterhalt (minderjähriger) Kinder sein. d.h. der Unterhaltspflichtige muss zuerst seinen eigenen Bedarf und dann den der Kinder erwirtschaften, erst dann ist der betreuende Elternteil dran. Dies wird nach der Reform auch für Geschiedene gelten. Ich hatte hier einmal eine Überschlagsrechnung hinterlegt. Grob gesagt kann man ersteinmal rechnen, was er verdienen muss, um die vorrangigen Unterhalt zu erwirtschaften. Nur das, was darüber hinaus verdient wird, wäre dann für den Betreuungsunterhalt relevant. 1000€ Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen 273€ Kindesunterhalt (1. Altersstufe) ------------ 1273€ Hinzu kommen noch berufsbedingte Aufwendungen und Schuldendienste (Kreditraten) etc pp So kann man dann abschätzen, ob überhaupt Unterhalt geleistet werden kann und in welcher ungefähren Grössenordnung das wäre. i.d.R. genügt das Eionkommen nicht, um den Bedarf der Mutter (770€) und KU und Selbstbehalt zu leisten. (Netto wäre dann wenigstens 2043€)
Guten Morgen Gaby, ich habe mich vor einiger Zeit mal fachkundig beraten lassen, wie überhaupt die Rechte nicht verheirateter Frauen mit Kind sind. Bezüglich des Unterhalts kam dabei raus, wenn ich mich Recht erinnere, dass der Vater des Kindes theoretisch 3 Jahre dazu verpflichtet ist, nicht nur fürs Kind zu zahlen, sondern auch für die Mutter und das in der Höhe, was sie vorher verdiente... wie gesagt, dass ist die Theorie, ein Mann kann schlecht zwei Einkommen finanzieren und dann noch das Kind... da muss er schon einen Spitzenjob haben. Das ist nur die Theorie und dann geht es prozentual nach der Düsseldorfer Tabelle. LG
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