Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter und Schwanger. Lebe nicht mit den Vater meiner Kinder zusammen und nun soll er Unterhalt auch für mich zahlen, laut Gesetz, 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET und was durch Schwangerschaft und danach so anfällt. Noch nie davon gehört und bei mein 1. Kind hat auch keiner gefragt ob er was übrig hat und zahlen soll. (war aber noch Sozialamt) Laut Gesetz alles schön, aber warum soll er das überhaupt? Würde das verstehen wenn wir verheiratet wären und in Scheidung leben würden oder sowas. Darf die ARGE das überhaupt einfordern von ihm? Er hat 2 Kinder mit anderen Frauen, für die er jetzt Unterhalt zahlen soll, und für unsere Tochter auch noch - wo noch gestritten wird ob er 120€ zahlen darf für sie, weil sie erst 2 Jahre ist und die anderen schon über 6 Jahre. (Mit der er das 2. kind hat, der ihre Amwaltin hat die Kontopfändung veranlasst und ab 1.4. soll er an unsere Tochter Unterhalt zahlen und das jugendamt hat es mir schon gesperrt.Aber das Konto ist immernoch nicht frei.) Jungendamt von meiner Tochter sagte ihm, das er für alle 3 Kinder unabhängig vom Alter, die 120 laut Lohn zahlen kann. Nun steitet die ARGE sich rum, nur weil unser kind erst 2 ist und die anderen Älter, da müsse unsere noch nicht so viel brauchen. Aber seine Begründung dazu, er möchte für jedes Kind gleich zahlen, unteranderem für unsere Maus auch 120 weil er sie sehen darf und die anderen nicht! Wieso mischt sich da überhaupt die ARGE ein???? Denke das ist Sache des Juegendamtes??? Weiß jemand mehr????????? Bitte um Hilfe!!!! LG Manu P.S. Muß dazu schreiben, wir haben uns im Guten getrennt und möchte ihm einer seits weiter helfen aber anderer seits, plätiere ich auch auf den Unterhalt von unseren Kindern. Die 2. fordert nun gleich mal ca 1500€ ein und die beiden anderen Kinder bleiben auf der Strecke. Die ARGE schickt ihm immer nur Briefe zu für das 2. Kind und nie fürs 1. oder 3. (unseres) - das andere ist noch unterwegs.
Ich kann schon verstehen, dass die Arge da mitmischt. Wenn er nur gering zahlt, dann muß die Arge quasi aus Steuergeldern einspringen. Gruss Moni
Wen ich das richtig sehe, sind die anderen beiden Kinder nicht von der ARGE abhängig. ASlso hat die ARGE auch nichts mit denen zu tun. Die ARGE wird ZU RECHT immer versuchen, zuerst alle Unterhaltspflichtigen heranzuziehen, bevor wir alle als Sozialgemeinschaft für Dich zahlnen müssen. Deshalb ist sehr wohl zu rpüfen, ob er auch für Dich noch Unterhaltsfähig ist. Wenn er nur minimal Kindesunterhalt zahle,. ist das sowieso fraglich.... bei 4 Kindern... Davon ab: die Höhe des Unterhals hat NICHTS damit zu tun, ob man Ungang mit seinen Kindern hat oder nicht. Viele Grüße Désirée
Hey, leider kann ich Dir auch nur sagen das es stimmt, bezüglich der Sache mit dem Unterhalt für die Kinder und Dich, da ab 2005 ein neues Gesetz gilt :-( Der KV war damals auch schon bei mir in der Schwangerschaft zu Unterhalt verpflichtet. LG Binchen
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