Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden:-( Und zwar ist mein Noch-Mann, von dem ich seit einem Jahr getrennt lebe, arbeitslos. Ich bin trotz Kind berufstätig, habe eine abgezahlte Wohnung die eindeutig mir gehört. Bei mir reicht es zu einem halbwegs normalen Leben, aus meiner Sicht. Aus Sicht des Amtes bin ich wahrscheinlich "reich". Kann das möglich sein, dass ich sowieso schon diejenige bin, die sich ums Kind kümmert, Betreuung organisiert, mich nun auch noch um den "armen" Ex kümmern (zahlen) muss??? Arbeitslos wurde er aber erst NACH der Trennung, in wieweit ist das relevant, ob vor oder nach der Trennung? Oder sind etwa die Zeiten vorbei, dass das etwas zu sagen hat? Im I-net hatte ich erschreckendes gefunden: Dass man auch dem geschiedenenen (z.B. 2 Jahre nach der Scheidung!) arbeitslos gewordenen Ex Unterhalt zahlen müsste!? "Bis dass der Tod Euch scheidet". Zumindest finanziell scheint es so zu sein, oder verstehe ich da etwas falsch. Ich hoffe schon:-( Sch...., sorry, aber reicht es nicht, dass der Vater meines Kindes halb herunterkommt, muss er auch noch mich und mein Kind mitziehen? Unterhalt wurde und wird noch mehr gekürzt, für das Kind wohlgemerkt, ich wollte nie Unterhalt für mich. Ich hoffe jemand hier kann mir annähernd, evtl. aus Erfahrung etwas dazu sagen. Oder wem geht es ähnlich? Danke schonmal, Sonja
Hallo Ich glaub nicht schau mal hier: Grundsätzlich kann nachehelicher Unterhalt nur verlangt werden, wenn ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung eine "Unterhaltskette" bestanden hat, d.h. wenn von diesem Moment an ständig aus irgend einem Grund Unterhalt verlangt werden konnte. Solche Gründe können die Betreuung der gemeinsamen Kinder, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder eine schwere Krankheit sein, wegen der der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht arbeiten konnte. Wird diese Unterhaltskette einmal unterbrochen, war der Ex-Ehegatte also einmal (auch für kurze Zeit) für seinen Lebensunterhalt voll selbst verantwortlich und konnte keinen Unterhalt verlangen, dann gibt es (abgesehen von Ausnahmefällen) keinen Anspruch auf Unterhalt mehr Wenn Du selbst nochmal schauen möchtest: http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht LG Sonja
also ich hätte zahlen sollen! 3 Jahre nach der Scheidung (ich erziehe meinen Sohn allein und habe NIE Unterhalt bekommen; allerdings habe ich KV und auch Ehegattenunterhalt zugestanden bekommen) bekam ich ein Schreiben vom Sozialamt: mein Ex erhält Sozi und ich soll meine Einkünfte darlegen... Es nützte mir nichts, dass ich Anspruch auf Unterhalt hatte! Ich hätte also dem Amt gegenüber zahlen sollen und gleichzeitig aber diese Zahlung noch auf meinen Anspruch addieren können... Hatte aber Glück, dass er dann nachweislich schwarz arbeitete... Nur kann es natürlich in Zeiten von Hartz IV anders sein. Toitoitoi
Meine Schwester hätte auch für ihren Ex zahlen müssen wenn er nicht darauf verzichtet hätte. LG Heike
da müsste Sonja aber schon sehr viel verdienen um ihm Unterhalt zu zahlen.Wenn einem alleinstehenden schon 800Euro(glaub ich)bleiben müssen und sie hat ja auch noch das Kind.Und ich weiss nicht, da müsste dann doch auch noch die Betreuung fürs Kind angerechnet werden, wenn sie arbeiten ist?Es kann ja nicht sein das sie in die Sozialhilfe gedrückt wird um ihm Unterhalt zu zahlen. LG Sonja
Ich mußte seinerzeit auch trotz 2er Kinder an meinen Ex Unterhalt zahlen. Zum Glück zog er dann mit einer Frau zusammen und ging nicht dagegen an, als ich deswegen den Unterhalt einstellte. Inzwischen ist er zum Glück wieder verheiratet.
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