angry.me
... und gleich noch ein Post...
Ich hab noch was auf der Seele brennen.
Mein Mittlerer wohnt ja bei meinem Ex.
Seine Ex-Ehefrau, von der er auch zwei Kinder hat, die beide von ihm großgezogen werden/wurden, ist psychisch krank, verbringt viel Zeit in der Psychiatrie und war auch vor Kurzem erst wieder 6 Mon. dort.
Nun habe ich von meinem Sohn erfahren, dass er dort regelmäßig bis ständig betreut wird, wenn Papa arbeiten muss, was erfahrungsgemäß seeehr häufig vorkommt. Vor Gericht hat er angegeben, betrieblich kürzer zu treten, damit der Lütte bei ihm bleiben kann.
Ich weiss auch nicht, inwiefern er dort kürzer getreten ist und was davon schwarzarbeit ist....
Jedenfalls möchte ich nicht, dass unser Kind von einer psychisch hochgradig kranken, wenn auch zugegebenermaßen sehr kinderlieben Frau betreut wird.
Ich mag sie, versteht mich bitte nicht falsch, aber sie ist bisweilen nicht zurechnungsfähig, was in der Vergangenheit bereits dazu führte, dass die Tochter meines Ex (15) der Verzweiflung nahe war.
Und unser gemeinsamer Sohn erzählte mir eben, dass er manchmal sogar dort übernachtet...
Also MEIN gesunder Menschenverstand sagt mir ja, dass er nicht das ABR hat, um das Kind dann IHR zu bringen???
zu ihr zu bringen? wo wohnt sie denn? und wie oft ist das? du hast doch nun einige dinge gesammelt, willst du es nicht nochmal versuchen? wenn einer der gründe war weil er angegeben hat kürzer zu treten und die betreuung so zu sichern ist es nicht in ordnung denn diese aussage stimmt ja dann nicht und je nachdem wie krank die frau ist, auch wenn es eine krankheit ist, wollte ich es auch nicht. so harmlos scheint es ja nicht zu sein sonst wäre ihr kind nicht beim kv und sie nicht so oft weg
ich denke, ich MUSS es noch einmal versuchen. Aber ich habe Angst. Das Kind tut mir leid und ich möchte es nicht noch mehr verwirren.
ich denke auch du musst und dein kind fühlt sich nicht 100% wohl oder? er vermisst seine geschwister undundund ob du ihn durch einen erneuten versuch noch mehr verwirrst bezweifel ich einfach mal
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