Elternforum Alleinerziehend, na und?

Und ich dachte jetzt ist mal Ruhe ( Versorgungsausgleich die ??? )

Und ich dachte jetzt ist mal Ruhe ( Versorgungsausgleich die ??? )

nociolla

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Ich hatte ja hier schon geschrieben das der Versorgungsausgleich hier ein echter Kampf war , bei den ich wie ich finde total auf der Strecke geblieben bin. Siehe http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=365289&suche=Versorgungsausgleich&seite=1 Dachte das wär es nun , aber falsch. Im September 2015 war das Urteil bis jetzt hat mein Ex nichts an die Rentenversicherung bezahlt , angemahnt wurde er mehrmals . Gestern schreiben vom Anwalt . Leider hat das Gericht damals den Betrag nicht zur Zwangsvollstreckung ausgeschrieben und das es echte Probleme gibt wenn das Geld da so lange fehlt da sich meine Rentenpunkte ja aus den was da ist berechnen und wenn 15000 € mehrere Monate fehlen gibt es am Ende weniger Rente. Gibt es jetzt nur die Möglichkeit das wenn er bis Ende März nicht bezahlt hat selber die 15000 € in die Rentenkasse zu bezahlen. Und meinen Ex dann zu bitten mir und nicht mehr der Renktenkasse dieses Geld zu überweisen Klar erstens habe ich 15000€ so hier zu liegen und zweitens wenn er trotz Gerichtsurteil und anmahnung es bis jetzt nicht an die Rentenkasse bezahlt hat wird er es bestimmt gleich an mich bezahlen Eine sehr ratlose am System zweifelnde Noci


omagina

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Antwort auf Beitrag von nociolla

moin..hier wurden meinem damaligen mann nur punkte von seinem rentenkonto auf mein rentenkonto verschoben....somit hatte er weniger rente...ich mehr....zum tragen kam das als er bzw ich dann in rente gegangen sind...also kein bargeld sondern nur als " geldersatz " diese punkte...zu geld wurden sie dann erst bei rentenbeginn...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von nociolla

Kannst du Ausschreibung zur Zwangsvollstreckung per Eilantrag nachholen lassen? Warst du schon beim Anwalt wegen dieser gruseligen Geschichte?


nociolla

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das ganze ist seit 9 Jahren in Anwalthand. Und nein das kann nicht nachgeholt werden , den es ist nicht vergessen worden vom Richter sondern er hat es so festgelegt das ein Versorgungsausgleichszahlung keine Zwangsvollstreckung rechtfertigt. Noci


Pamo

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Antwort auf Beitrag von nociolla

Okay, mal blöd gefragt: Hast du den KV denn bereits schriftlich und nachweisbar zur Zahlung aufgefordert? Frist gesetzt, angemahnt, Mahnbescheid geschickt? Dein Anwalt scheint eine Flasche zu sein...