Mitglied inaktiv
Guten morgen, ich wollte mal nachfragen und mir eure Meinung dazu anhören wie es aussieht wenn man als allein erziehender umziehen möchte. Jedoch möchte ich nicht einfach um die Ecke ziehen sondern etwa 400 km weiter weg. In meine alte Heimat. Die Begründung dafür ist eigentlich ganz einfach. Das Theater mit meiner noch Frau geht mir so tierisch auf den Zeiger, das ich keinen anderen Weg mehr sehe wie einfach hier weg zugehen mit meinen Kindern, ebenso ziehe ich dann wieder in die mir vertraute Gegend und habe meine Freunde und Bekannte wieder in meiner Nähe. Was meint Ihr, kann ich das so einfach oder brauche ich Ihre Erlaubnis??? Glaube ich zwar nicht ganz jedoch würde ich gerne wissen ob Ihr schon mal die Erfahrung gemacht habe und was ich dabei beachten sollte… LG Ralf
Huhu Ralf, da Du die Kinder hast, brauchst Du für den Umzug die Erlaubnis Deiner Ex ODER ein Gerichtsurteil, dass Dir diese Erlaubnis erteilt. Deine Ex dürfte übrigens jederzeit umziehen, da sie nicht die Kinder hat ---- sowas nennt sich dann Gerechtigkeit, aber was ist schon gerecht??????? Ich habe gerade mal ausgerechnet, wieviele Wochenenden mein Ex bisher gemacht hat und wieviele ich und wie dieses Verhältnis bis Juli aussehen wird --- da wird einem echt schlecht und dann meckert er noch, wenn er mal was außer der Reihe machen soll...... Bis Anfang Juli habe ich 18! Wochenenden und er 9........ Eigentlich sollte das genau hälftig geteilt sein und nicht 2/3 ich und 1/3 er.............. Heute genervt Kerstin
Guten Morgen, ich habe mich auch vor einem halben Jahr von meinem Nocjhmann getrennt und bin mit den Kindern 250 km weit weg gezogen in meine alte Heimat. Es gibt da aber soweit ich meine Anwältin verstanden habe eine Grenze wie weit Du so einfach weg ziehen kannst. Ich lag da schon knapp dran. Es muß dem anderen Elterteil halt noch möglich sein, die Kinder zu besuchen. 400 km sind verdammt viel..(manchmal nicht genug,ich weiß) Dann kommt es noch dazu, das Du Dich an den Kosten beteiligen mußt, wenn sie kommt. Ich denke ein Beratungsgespräch bei einem Familienanwalt kann nicht schaden. Kann aber Deine Situation voll verstehen. Lg Nicole
Beantrage durch deinen Anwalt,daß das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich übertragen wird (wenn noch nicht geschehen). Bei mir ging es damals mit meiner grossen problemlos, da Kindesentziehung ins Ausland drohte. Viel Erfolg asya
Aber auch, wenn man das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kann man nicht unendlich weit wegziehen! Das ist an Auflagen gebunden solange man das gemeinsame Sorgerecht hat!
Er hat das gemeinsame Sorgerecht??
Huhu Aysa, ich bin ziemlich sicher, das er das gemeinsame Sorgerecht hat, denn das ist die übliche Form, wenn man verheiratet ist/war! Ich habe auch das gemeinsame Sorgerecht mit meinem Ex-Mann, auch wenn er es mit der SorgePFLICHT (die damit verbunden ist) nicht so genau nimmt.....
Ich habe gestern erst ein Urteil gelesen, daß ein Elternteil bei dem die Kinder leben, innerhalb Deutschlands hinziehen kann wohin er möchte. Allerdings muß er für die Kosten aufkommen, wenn der Ex-Partner die Kinder besuchen möchte oder die Kinder zur Mutter/ Vater möchten. LG Heike
Huhu, hast Du das Urteil vielleicht mal für mich? DAS würde meiner Freundin sicher weiterhelfen, die nämlich aktuell darum kämpft umziehen zu dürfen! Und sie will innerhalb Deutschlands umziehen! DANKE Kerstin
... ob ich es wiederfinde. Ich habe hier bestimmt zwanzig Zeitschriften von meiner SchwieMu in denen viele Gerichtsurteile stehen. Ich wühle mich mal durch und wenn ich es gefunden habe, schreibe ich es hierhin. Könnte aber etwas dauern... ;-) LG Heike
So sehr eilt es nicht! :-)
Und ich bin SOWAS von vergeßlich in letzter Zeit! Könnte auch sein, daß ich es auf der Arbeit gelesen habe. Ich gucke heute nachmittag nochmal dort nach, muß ja ab halb vier wieder arbeiten. Aber ich schreibe es dir auf jeden Fall noch, wenn ich es gefunden habe! :-) LG Heike
du kannst innerhalb von deutschland hienziehn wo du magst .......brauchst du eine zusage fürs ausland .......bei ca 400 km musst du dich endweder an kosten beteiligen oder ihr zur hälfte entgegenkommen... liebe grüsse nadine
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