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umsatzerlös - unterhalt ???!!! lang....

umsatzerlös - unterhalt ???!!! lang....

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hallo, weiß jemand von euch ob man es die möglichkeit gibt den umsatzerlös bei der berechnung des unterhaltes festzumachen??? leider (oder zum glück ;-))bekommen wir (meine vier jungs und ich) ja ergänzend alg2 zum kindesunterhalt. der papa hat allerdings die letzten beide jahre pro monat übers jahr gesehen jeweils einen umdatzerlös in mehrstelliger 10tsd-Höhe gemacht und geht am jahresende immer mit minus raus und lebt mit seiner freundin am limit (lt. eigenenen aussagen). ist dass dann misswirtschaft und wie lange kann so was gehen? bin für jeden tip dankbar! lg


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hi, >weiß jemand von euch ob man es die möglichkeit gibt den umsatzerlös bei der berechnung des unterhaltes festzumachen??? wohl kaum. umsatz ist halt der umsatz und nicht das ergebnis. >ist dass dann misswirtschaft und wie lange kann so was gehen? das kann pech, betriebswirtschaftliches ungeschick oder böser, gestalterischer wille sein und geht solange bis die evtl. rücklagen aufgezehrt sind;-), sorry, zu deinen angaben kann man keine konkrete aussage machen, was betreibt er denn?, dönerbude? :-))), greetz, nachtigall


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Okay, es gibt gewisse amtliche Richtwertsammlungen für alle möglichen verschiedenen Branchen, aus denen sich gewisse, naja, Wahrscheinlichkeiten über die Relation von Umsatz und Gewinn ableiten lassen... aber vom Umsatz kann man im Einzelfall definitiv nicht auf den Gewinn schließen und erst recht nicht auf den Unterhalt. Kommt halt auch ganz auf das jeweilige Gewerbe an, manche sind sehr betriebskosten-intensiv, andere sehr viel weniger... kann man pauschal absolut nichts zu sagen!


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und auch sonst keine "verderbliche" (z.b.modische) ware......sondern reiner luxus in gold und steinchen, den legt er sich in den laden und fürs brot bleibt nix mehr übrig ;-))) danke schonmal... weiß ja dass es schwierig ist, allerdings hätte mich noch interessiert, - ob hier jemand schon eine betriebsprüfung per gericht erwirken konnte - u. ob es nicht doch zeitliche richtlinien gibt, wann man das geschäft (das nicht neu am ort ist)in grüne zahlen fahren sollte - bzw. seine ausgaben (privat-firmen-fahrzeug und reisen)verringern sollte und sich angestellte leistet um in urlaub zu fahren (ohne kids).....


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Ähm, wie sollte man eine Betriebsprüfung per Gericht bewirken? Betriebsprüfung läuft übers Finanzamt und hat da bestimmte Regelmäßigkeiten oder eben auch nicht, kann aber nicht von irgendjemand Außensstehenden gerichtlich erstritten werden. (Wie es mit Buchprüfungen o.ä. durch entsprechende Wirtschaftsprüfer eventuell aussehen könnte, weiß ich allerdings nicht.) Gewisse "zeitliche Richtlinien", ab wann ein Betrieb, mit dem immer nur Verlust erwirtschaftet werden, langsam doch mal in die Gewinnzone geführt werden sollte, ansonsten würde steuerlich mal die Gewinnerzielungsabsicht geprüft, um ggf. die Verluste als "Liebhaberei" klassifizieren zu können und steuerlich dann nicht mehr zu berücksichtigen. Oft geht man dabei von einem 10-Jahres-Zeitraum aus, ist aber keine feste Zahl. Und wenn der Laden nicht durchgehend Verluste abwirft oder sogar mal kleine Gewinne, könnte das auch noch wieder anders aussehen.... Regelungen, dass jemand seine Betriebsausgaben zwingend begrenzen müsste, oder gar keine Angestellten beschäftigen sollte, kenne ich übrigens nicht.