susisari
Hallo ihr Lieben, ich bin Alleinerziehend, habe mit dem KV eine Umgangsregelung, dass er unsere Tochter 3 Sonntage im Monat sieht und einen Tag in der Woche (immer Montags da er da frei hat, ist auch so beim Jugendamt festgelegt). Jetzt möchte er sie allerdings an ihrem 2. Geburtstag holen (Donnerstag). Ich habe ihm gesagt das er sie gerne von 8-10 für ein Frühstück abholen kann. Danach soll sie aber wieder nach Hause, da sie dann ihren Mittagsschlaf machen kann (bei ihm schläft sie nicht) und wir ab Mittags Besuch haben um zu feiern. Danach ist wieder ein Riesenstreit ausgebrochen, da er da auch nicht nachgeben will. Allerdings denke ich, haben wir ja einen festen Tag festgelegt, und es gab auch die Einigung vom Jugendamt das ich bei anderen Tagen meine Zustimmung geben muss. Mit uns feiern lehnt er ab. Bin ich da wirklich im Unrecht?
Nein, bist Du nicht. Es ist nicht sein Umgangstag, Du hast entsprechend diesen Tag schon verplant und er ist ja auch nicht wirklich kompromissbereit. Du feierst mit Deiner Tochter Geburtstag und wenn er den angebotenen Kompromiss nicht möchte, dann wartet er eben auf seinen nächsten Umgangstag.
Nein bist du nicht. Wenn er das Angebot nicht annehmen will, ist das doch sein Problem.
Ihr habs festgelegte Umgangzeiten. Daran müsst ihr euch halten. Alles darüber hinaus ist einfach nett. Ich finde es gut, dass ihr euch an den Geburtstagen "das Kind teilen" wollt. So wird es hier nun auch laufen, da ich den Ex samt seinen Eltern hier nicht mehr einladen und bewirten möchte... findet er doof von mir aber Nettigkeit hat Grenzen.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Er ist im Unrecht.
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