Leoni00
Hallo ! Einmal ne frage wie das mit dem umgangsrecht ist wie wird das gehandhabt
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater, der Vater hat dasselbe Recht mit dem Kind, die Handhabung wird von dir und dem KV ausgearbeitet, wenn ihr euch nicht einigen könnt, zieht das Jugendamt oder deinen Anwalt zu Rate. Tipp: guck wieviel Umgang er mit Kind 1 und 2 hat. das läßt darauf schliessen, wie interessiert er an Umgang mit Kind 3 sein wird. Also erwarte nicht zuviel, wenn da wenig los sein sollte. Wenn ihm Kind 1 und 2 weggenommen wurden, würde ich den Umgang nur betreut laufen lassen bis das Kind gut sprechen kann.
Also bei so einem speziellen "Fall" würde ich ganz sicher mal mit dem Jugendamt reden. Das kannst Du doch nicht mit einer allgemeinen Regel verhackstückeln.
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