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umgangsrecht-wer legt wie was fest?

umgangsrecht-wer legt wie was fest?

plymouth

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hallo! einige erinnern sich vielleicht noch an mich, gab vor längerer Zeit einen langn post bezüglich vatetschaftsanerkennung und sorgerecht. nun geht due Geschichte weiter. nach der schriftlichen Aufforderung des jugendamtes an den vateBedingungen fest Vaterschaft anzuerkennen und b) die unterlagen zur unterhaltsfeststellung einzureichen, hat der vater angefangen, unterhalt zu zahlen. es gab dann, weil ein letzter Versuch eines Gesprächs gescheitert ist, endlich einen gemeinsamen Termin beim jugensamt. dort wollte er die Vaterschaft nur in Kombination mit sorgerecht und wechselmodell ( in 2 Städten. ..) machen. vom amt gabs die frist bis 20. März. jetzt hat er sie am 8 . April anerkannt, gleichzeitig will er gemeinsames Sorgerecht und hat mich informiert, dass er die ferien und diverse Feiertage will. das kind ist jetzt 3 monate, er hat es bis dato 3 mal gesehen (2x aufgrund von ohigen terminen), das letzte mal vor 7 Wochen. ich bin definitiv für kontakt, möchte das kind aber keinem fremden mann für mehrere Wochen geben. wer legt die bedingungen fest? gruss sandra


shinead

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Teile ihm einfach mit, dass er sich bezüglich einer Umgangsregelung an das Jugendamt wenden soll. Das vermittelt zwischen euch um eine gemeinsame Regelung zu finden. Ist das nicht möglich, so legt ein Richter den Umgang fest. Nicht ärgern - nur wundern. Lege es in seine Hände. Soll er sich kümmern - nicht nur Forderungen aufstellen. Bisher war ja kümmern nicht so seine Stärke. Sonst hätte er sein Kind häufiger gesehen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Wieso sollte man ein Baby überhaupt für Wochen weggeben? Darüber würde ich mir erstmal keine Gedanken machen. Bevor jemand ein Kind einfach mal eben mitnehmen kann, für 1 Tag oder gar länger... sollte er es erstmal kennen lernen. Etwas anderes wird sicher auch kein Gericht oder Jugendamt oder sonst wer festlegen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Er fordert viel... biete ihm doch viel an, viel Zeit zum Kennenlernen, 2 mal in der Woche ein paar Stündchen vielleicht. Ich nehme an, dass es tausend Gründe geben wird warum er das nicht kann und wenn das dokumentiert ist, was er aus seinem großzügigen Umgang macht warum sollte jemand dafür sprechen, dass er das Kind in 50% der Zeit ganz bei sich haben kann.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Ihr legt das gemeinsam zum Wohle des Kindes fest. Und wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann könnt ihr euch Hilfe vom Jugendamt, Richter oder Mediator holen.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Ich sage auch: da kann das JA wunderbar helfen :-) Als Faustregel hat sich herausgestellt: je jünger das Kind, umso häufiger, aber dafür kürzer. Je älter umso größer werden die Abstände, dafür aber auch die einzelnen Umgangszeiten länger. Mein Vortschlag wäre z. B. Also z. B. im ersten LJ 3-4x pro Woche für 2-3 Stunden 2.-3. LJ: 2-3x pro Woche 4-5 Stunden. Evtl. auch mal übernachten bei Feiertagen o. ä. als Test Dann evtl. ab Kindergartenalter Sa auf So alle 2 Wochen und den Mittwoch (mit Übernachten) dazu. Wenn er DAS 6 Jahre durchhält bekommt er einen Orden :-) Kläre gleich mit ab wie es ist wenn das kind krabnk ist,. ober auch das kotzende und sch... nimmt, egal wieviel Windeln er kaufen muss. Und WENN er das GSR will, dann benatrage auber auch jeden Fall das ABR! Er überweist Unterhslt, wunderbar: hat er auch einen Titel unterschrieben oder überweist er, was er sich gerade so denkt? Das Kind hat einen ANSPRUCH auf einen Titel! Gruss Désirée


mf4

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Da er 200km entfernt wohnt sehe ich das nicht, dass er x mal in der Woche für 2h anreisen kann und wird. Ich nehme an er wird sich im besten Falle alle paar Wochen mal sehen lassen... wie da ein Kind diesen Mann, der Vater heißt kennen lernen will ist mir schleierhaft.