Keks10
hallo, mein großer, 14 jahre fährt eine Woche auf Klassenfahrt, ich würde da gern mitfahren, da es sein wunsch ist, da noch eine lehrerin mitfahren soll, die die schüler nicht leiden können, u. die Klassenlehrerin sagte, wenn sich ein bis mütter finden, können die mitfahren...wie ist das nun beim 2. Kind, meine kleine ist 5, ich kann sie leider nicht mitnehmen, wg. der Betreuung, ist da der vater verpflichtet das Kind in dem zeitraum zu nehmen??
nicht... Pflicht
Außer der Pflicht auf Unterhaltszahlung hat der Vater KEINE Pflichten, nur Rechte... Das durfte ich schon mehrfach spüren :-(
Vermutlich stünde die Frage nicht hier im Forum, wenn es so wäre, aber ich versuchs trotzdem mal: Hast Du ihn bereits gefragt? Vielleicht freut er sich ja über eine Woche mit seiner Tochter? Mein Mann kämpft um jede ungestörte Sekunde mit seinem Sohn (bei gemeinsamem Sorgerecht) und würde bei einer ganze Extra-Woche einen Luftsprung machen... Ich kenne Eure Situation nicht, aber möglicherweise ist das Problem ja kleiner, als Du denkst. Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen!
Wie ist denn das Umgangsrecht ansonsten geregelt? Deinem Posting entnehme ich, dass es nicht "selbstverständlich" ist, dass er die Kleine auch mal außer der Reihe eine Woche bei sich hat. Und dass du befürchtest, dass er das auch nicht wollen täte. Insofern: er ist weder verpflichtet, noch macht es Sinn. LG!
Nein - müssen tut der gar nix und schon dreimal nicht, wegen sowas...wenn Du ins KH müsstest o.ä. wäre der Druck auf ihm sicher größer...aber wegen einer Klassenfahrt...damit die unbeliebte Lehrerin nicht mitkommt?! Und bei eurem "guten" Verhältnis wird er es wohl auch freiwillig nicht tun könnte ich mir gut vorstellen. Fragen und nett bitten kannst Du ihn selbstverständlich...;-))
Wenn es um Pflichten geht bist Du groß dabei Dich hier zu erkundigen wie Du ihn verdonnern kannst. geht es um seine Rechte fragst Du hier nach Hilfe, wie Du sie ihm verwehren kannst. Solch eine Ex braucht kein Mensch.
Ich finde das sehr konsequent ;-)) Maximum an Pflichten vs. Minimum an Rechten...
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