Elternforum Alleinerziehend, na und?

Umgangsrecht ja oder nein??

Umgangsrecht ja oder nein??

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Hallo ihr Lieben! Meine Situation ist folgende. Ich bin 23 Jahre alt und alleinerziehende Mutter einer 7 Wochen alten Tochter. Der Vater hat sich in der 3 SSW überlegt dass er doch kein Vater werden möchte und hat sich seitdem auch nie wieder gemeldet. Weder um zu fragen wie es uns geht, ob das Kind geboren ist, ob er einen Sohn oder eine Tochter hat oder wie das Kind heißt. Er ist auch nicht als Vater eingetragen oder sonstiges. Wenn er irgendwann auf die Idee kommen würde dass er nun doch mal Papa spielen möchte, hätte er dann das Recht dazu? Ich denke rein moralisch doch nicht, aber wie sieht es rechtlich aus? Könnt ihr mir da weiterhelfen oder hat jemand von euch dass vielleicht auch so erlebt und kann mich da aufklären? Lieben Gruß, Wicky


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Hi! Natürlich hat er auch rein moralisch das Recht sein Kind zu sehen. Wieso denn nicht? Hier geht es ja auch um deine Tochter die ihren Papa sicher irgendwann kennenlernen möchte. Und manche Männer brauchen halt auch einfach länger um sich damit anzufreunden dass sie Papa werden, bes. wenn es ungeplant war. Und ist ja auch für dich eine Erleichterung wenn du mal die Gelegenheit hast dass deine Tochter beim Papa ist, du hast Zeit für dich. lg max


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ähnliches erlebe ich gerade...nur daß ich den kv in der schwangerschaft verlassen habe und er deswegen beschlossen hat, mit uns nichts mehr zu tun haben zu wollen. meine tochter ist 11, seit 3 jahren ( vorher gab es kein lebenszeichten von ihm ) strebt er ein treffen mit ihr an, jedoch darf ich nicht mal zur übergabe dabei sein, was weder meine tochter noch ich wollen. nun kam letzte woche ein brief vom jugendamt, er hätte sich an selbiges mit der bitte um vermittlung gewandt, er wolle sein umgangsrecht wahrnehmen. ich war zuerst vom donner gerührt, aber scheinbar sind oft ja und auch richter auf der seite der väter. glaub mir, ich habe im leben nicht damit gerechnet, mich deswegen auseinandersetzen zu müssen und dachte, der kas is bissen, aber nach 11 jahren fällt es ihm ein, vater zu spielen und die früchte geniessen zu können. ich habe auch schon einen anwalt kontaktiert, ich harre jetzt einmal der dinge, die da kommen... ich würde ihn aber auf jeden fall als vater angeben !


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Hallo! Richter sind fast immer uaf der Seite der Väter. Bedenken der Mutter werden noch nicht einmal angehört. Ohne, dass sie das Kind kennen entscheiden sie über den Kopf von Mutter und Kind zum Kindeswohl! Habe ich am Dienstag selbst erlebt. Es war der Horror! Der Kleine 814 Monate) soll jetzt bald 5-6 Stunden zu seinem Vater, der ein FREMDER für ihn ist! Er hat Angst vor ihm... kopfschüttel LG


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Als erstes würde ich Dir raten, ihn als Vater anzugeben. Spätestens wenn Du mal finanziell nicht mehr alleine weiterkommst, müßte er ja Unterhalt zahlen und dazu muss die Vaterschaft bewiesen sein. Sollte er Interesse am Kind haben, irgendwann, müßte er (im Moment zumindest) ja erst mal selbst beweisen, dass es sein Kind ist, d.h. gerichtlich einen Vaterschaftstest erwirken! (es sei denn, Du gibst gleich ihn an als Vater!) Sollt er dann diesen Beweis erbracht haben, ja dann...würde mich auch interessieren, ob er Rechte an dem Kind hat, und vor allem Erfolgsaussichten, diese auch durchzusetzen. Interessante Frage....! Bin gespannt, ob weitere Antworten dazu kommen.