lackso
Hallo mir wurde gesagt da ich nach der Trennung wegegezogen bin das ich dafür zu sorgen habe wie die Kinder zu mir kommen und auch wieder zurück nach Hause. Ich bekomme Hartz 4 und die Kinder wohnen 280 km von mir entfernt. Da ich hier auch noch mehrere andere Kinder habe das älteste ( 1 - 8 Jahre), alleinerziehend bin und ich niemanden habe der auf die Kinder aufpasst bzw. die Betreuungszeiten nicht ausreichen, ist es mir selber unmöglich die Kinder abzuholen und zu bringen. Expartnerin ist zu nichts bereit und kann nach Aussage auch nicht gezwungen werden mir entgegen zu kommen. Was für Möglichkeiten habe ich das die Umgänge trotzdem stattfinden können bzw. wie kann mich das Jugendamt da unterstützen?
Ich hab weiter unten dazu einen link gepostet: die Fahrtkosten für den umgangskontakt kannst du doch beantragen
Hallo, ich verstehe nicht, was in deinem Kopf vorgeht. Warum ziehst du so weit von deinen Kindern weg, wenn du den Umgang (Zeit und Fahrtkosten) dann nicht bewältigen kannst. Das ist doch dein Problem, dann zieh halt nicht so weit weg. Und warum hast du so viele Kinder, wo du doch solche Schwierigkeiten hast, sie zu sehen? Ich empfehle nur so viele Kinder in die Welt zu setzen, wie man sich um sie Kümmern und sie ernähren kann.
Man sollte vor allem Menschen nicht vorverurteilen. Erstes weißt du nicht warum er soweit weg ist? Warum darf ein Mann, der mit seiner Exfrau Kinder hat, nicht noch Kinder bekommen? Ist der Threadsteller eventuell erkrankt und erhält deswegen Hartz4? Alles samt Sachen die wir nicht wissen. Wenn er faul ist kein Bock auf Arbeiten hätte würde ich es genauso sehen und Umgangskosten sind nicht von der Allgemeinheit zu tragen.
Wie wäre es, wenn ein Freund oder Verwandter im Gegenzug zu Gefallen deinerseits die Kinder holt und bringt, bspw gegen Handwerker-, Putz-, Bügel- oder Gartenarbeit?
Wie alt sind die Kinder die du abholen bzw. bringen sollst? Wenn bereits 5 und älter können sie begleitet Zug fahren. Und dann wären sie schon mal näher bei dir. Vielleicht nicht direkt am Bahnhof im Wohnort, aber vielleicht nur 40km entfernt. Und die Strecke müsstest du dann fahren. Hast du ein Auto? Die KM muss die Kinder zum nächstliegenden Bahnhof mkt begleitenden Fahren in ihrer Näge bringen und da auch wieder abholen. Kosten können beim JA beantragt werden. Sprich doch mal mit dem JA darüber. Wie oft hast du denn Umgang? Von wann bis wann?
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln