taram
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-anrechnung-von-hartz-iv-beim-umgangsrecht-900945.php
Das war doch schon immer so, oder? ![]()
Mir ist das neu. Mein Ex hatte auch nix gekriegt gehabt und wir hatten seinen Sohn oft gehabt.
Naja, theoretisch könnte man den BET die Euros für die Zeit des Umgangs abziehen, wenn beide H4 beziehen. Natürlich nur das Essensgeld, aber trotzdem
Ich kenne das von Bekannten. Da hat der KV für die Umgangszeit H4 für das Kind beantragt und der KM wurde nichts abgezogen. War schon vor ein paar Jahren. Inzwischen gehen beide wieder arbeiten.
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