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Umgang an "besonderen Tagen"

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Ich brauche mal Denkanstöße ... es geht um Folgendes: Mein Ex meint scheints, daß er als "unmittelbarer Verwandter" meiner Kleinen an besonderen Tagen wie Ostersonntag, Heilig Abend etc. das "Vorrecht" vor allen anderen Familienmitgliedern meiner Kleinen (Großeltern, Onkel/Tante etc.) hat und sich alles nach seinen Wünschen abzuspielen hat. Wie regelt Ihr solchen "Sonder-Umgang" an Feiertagen - oder auch am Geburtstag des Kindes ? Ist bei Euch da der Erzeuger/Vater automatisch als erster an der Organisation und an der Mitbestimmung des Tagesablaufes beteiligt oder plant Ihr den Tag / die Tage, wie es Euch selbst beliebt ? LG Andrea


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also erstmal, mein Ex und ich sind immer noch gut befreundet und können noch gut miteinander reden. Trotzdem ist es großteils so dass er die Feiertage mit Lisa zu seinen Eltern fährt. Ehrlich gesagt, mir ist es egal ob ich Weihnachten jetzt am 23. oder am 24. feiere. und so gebe ich Lisa die Möglichkeit mit seiner Familie auch so richtig zu feiern. Er hat nämlich die größere Familie und bei mir ist alles sehr klein (nur ich und meine Mama + neuer Mann, mein Papa wird immer extra besucht). Also ich habe kein Problem damit. Auch gestern ist er mit Lisa zu seiner Mama gefahren (ich war auf einem Konzert) und kommt heute irgendwann wieder. Mir sind Feiertage allgemein nicht so wichtig. lg max


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Mein Ex ist einer ziemlich miesen Familie aufgewachsen, weshalb er Familienfeierlichkeiten (dazu gehören für ihn auch Weihnachten, Oster, etc.) geradezu verabscgheut. Meist ruft er vor Weihnachten nie an, meldet sich Heiligabend kurz am Tel. und holt die Kleine irgendwann nach den Feiertagen ab. Ostern ist es auch so. Ansonsten haben die zwei ihre Samstag und das war es auch schon. LG Ally.


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Hab zwar noch nie nen Feiertag mitgemacht (die Kleine ist erst 8Wochen)aber ich finde schon dass der Vater vor dem Rest der Familie das Anrecht hat mit seinem Kind zu feiern... was nicht heißt dass auch du zurückstecken musst, natürlich hast du das gleiche Recht z.B Weihnachten mit deinem Kind bei deinen Eltern zu feiern, dann hast aber du das gleiche Recht und nicht deine Eltern... Ist das verständlich wie ich das mein?! Hoffe Schon GlG Diana


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Denn wenn ich das Recht habe, mit meinen Eltern und meiner Tochter zu feiern, dann kann´s der vater ja in dem Moment nicht haben. ???


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Also ganz ehrlich? Ich würde nicht im Traum daran denken meinen Sohn an den Feiertagen meinem Ex zu geben. Zum einen kümmert er sich ohnehin nicht, aber selbst wenn, kam zum einen von ihm ohnehin schon die Ansage das er seine Familie nicht vernachlässigen würde um Zeit mit dem Kleinen zu verbringen und zum anderen ist der Lebensmittelpunkt meines Sohnes einzig und allein bei mir und dementsprechend ist es mir auch wichtig das wir solche Tage gemeinsam verbringen. Grüßle, Rubinchen


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Hi, ich sehe das wie kleinerRubin. Was wir machen ist am 2ten Weihnachtstag zusammen zu seinen Eltern, wenn es passt. D.


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Also ich würde meine keine an den Feiertagen nicht abgeben mag zwar ein bisschen egoistisch sein aber mir egal.


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Wir haben so mit einem Kompromiss gelöst. Heilig Abend kommt der vater des Großen vormittags her. Danach bringen wir ihn zum Zug, da er zu seinen Eltern fährt über die Feiertage. Ostern ist Minibiker am 2. Feiertag bei ihm. Alles weitere starten wir kurzfristig nach Absprache. Allerdings würd ich ihn z.B. Heilig Abend nie nachmittags abgeben, denn da feiern wir bei meinen Eltern und sein kleiner Bruder wäre dann bei mir. Minibiker würd jedoch auch nicht ohne uns feiern wollen. Er wollte eher, daß wir alle zusammen hier bei uns feiern, aber das muß ich nicht wirklich haben ;-) LG mousy