Chaka!
Google macht mich nicht schlauer - aber Ihr ja eventuell... Wenn das 16jährige Kind, für das die Mutter UHV bekommt, jobben geht... wird das auf den UHV angerechnet? Beim JA habe ich noch nicht gefragt - das Thema kam hier vorhin erst beim Abendbrot auf...
Regelmäßiges eigenes Einkommen des Kindes wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet und kann den Unterhaltsanspruch mindern bzw. bei entsprechender Höhe ganz entfallen lassen. Bei Minderjährigen wird deren Einkommen nach Abzug ausbildungsbedingter Kosten (z.B. Fahrtkosten) grundsätzlich zur Hälfte angerechnet. Das betrifft grundsätzlich jede Art von Einkommen, z. B. Ausbildungsvergütungen, Sozialleistungen oder auch Einkünfte aus (ererbtem) Vermögen. Unberücksichtigt bleiben im Allgemeinen gelegentliche Einnahmen z. B. aus Ferienjobs, Geldgeschenke von Verwandten o. ä. https://familienportal.de/blob/127034/7beb5bee60aef4ccd867c1676eacef14/merkblatt-unterhaltsvorschuss-data.pdf
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