schnurzelchen
Hallo ihr, sehr wahrscheinlich ist meine Frage schon unzählige Male gestellt worden, ich hoffe sehr, es antwortet mir trotzdem jemand. Wir haben eine fast 15 Monate alte Tochter und nun ist die Trennung nicht mehr zu umgehen. Fest steht, dass die Kleine bei mir wohnen wird. Ich bin noch bis einschl. Februar in Elternzeit, unsere Tochter geht ab 1.2. in die Krippe. Elterngeld bekam ich bis zum 1. Geburtstag, sprich, im Moment finanziert er unser Leben, ich habe ab Ende März wieder Gehalt auf dem Konto. Welche finanziellen Hilfen stehen mir bis einschließlich März zu? Ein Umzug ist unumgänglich, unsere jetzige Miete kann ich mir allein nicht leisten. Beim Sozialamt wurde ich trotz aller Erklärungen zum Sozialdienst des Ortsamtes geschickt und dort verwundert angeschaut, warum ich mich mit meinem Anliegen nicht ans Sozialamt wende.............. Wer ist der richtige Ansprechpartner? Sozialamt, Arge, ...? Ich danke euch.
Richtiger Ansprechpartner ist der Kindsvater! Die priorisierten Geldquellen sind: Kindergeld, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. Letzterer steht Dir zu, bis euer Kind drei Jahre alt ist. Kindesunterhalt kann das Jugendamt ausrechnen. Bleiben nach Zahlung des Unterhaltes dem KV mehr als der Selbstbehalt, wird er zur Zahlung heran gezogen. Je nach dem, wie hoch der Verdienst des Vaters ist, erhälst Du also vorrangig Geld von ihm. Erst wenn diese Beträge fest stehen, kannst Du Dich ggf. an die Ämter wenden um dort aufstockend Hartz IV oder andere Hilfen (z.B. Wohngeld) zu beantragen. Suche Einkommensbelege von ihm zusammen und wende Dich an das Jugendamt / einen Anwalt. Dann erst kommt staatliche Hilfe zum Zuge. Was Du auf jeden Fall schon mal durch planen solltest ist: Welche Einrichtungsgegenstände kannst Du mitnehmen. Welche sind also Dir. Ggf. musst Du noch einige Dinge besorgen. Stelle einen Plan auf, damit Du Dein Budget einschätzen kannst.
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