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Trennung und Eigenheimzulage

Trennung und Eigenheimzulage

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Moin, moin ich habe die Frage schon mal im Steuerforum gefragt, aber sie brennt mir ein bßchen unter den Nägeln, vielleicht weiß das ja auch jmd von euch: mein Mann und ich haben uns letztes Jahr getrennt. Nun wurde uns beiden von unseren Anwälten gesagt, daß dadurch auch sein Teil der EHZ wegfällt, da nur noch ich das Haus mit unserem Sohn nutze. Wir sind aber nach wie vor beide Eigentümer und Kreditnehmer. Nun hat das Finanzamt uns trotzdem den vollen Betrag überwiesen, und die Bank sagte mir, daß ich auch weiterhin den vollen Betrag erhalte, da meinem Exmann und mir sozusagen die Gesamtförderung (ohne das Baukindergeld) hälftig berechnet wurde, und ich nun eben meinen Anteil als vollen Anteil berechnet bekäme. Ich hoffe ich konnte das ein bißchen verständlich formulieren. Ich freue mich natürlich um das für mich nun zusätzliche Geld, bin aber etwas unsicher, was denn nun stimmt. Vielleicht können Sie mir dazu ja was sagen. Die Frage ist vielleicht etwas speziell, aber kann ja sein, daß das hier jemandem auch so geht, darum stell ich sie hier auch einfach mal rein. Liebe Grüße, Pyra


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huhu, also ich weiß nicht, ob es da eine klare wasserdichte lösung gibt. (von mir jedenfalls schonmal nicht *g* ) die bank ist außen vor, denn sie hat mit der eigenheimzulage ja gar nichts zu tun. normalerweise fällt beim auszug der anspruch vom ex weg, du müßtest u.u. die zuvielgezahlte ehz an das fa zurückzahlen. sprich nach dem kalenderjahr des trennungsjahres würde eine neue berechnung anhand der eigentumsanteile für dich und die kids gemacht. öhm..wer steht denn im grundbuch??? soweit ich weiß, kann der "ausgezogene" im trennungsjahr seinem noch-ehepartner seinen anteil an der eigenheimzulage überschreiben. ach ja, der steuerberater hat mit sicherheit bessere antworten als ich, ich habe so einen fall lediglich miterlebt. dabei wurde nix überschrieben o.ä. exfrau bekam weiterhin die gesamte eigenheimzulage und niemand mußte ( bis heute) was ans finanzamt zurückzahlen. allerdings hat sich die scheidung auch wirklich mehrere jahre in die länge gezogen. vielleicht lag es ja daran?? lg, sandra


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Hallo, ich glaube, dass es folgendermaßen ist, bin mir aber nicht zu 100% sicher. Jede Person hat einen Anspruch auf Eigenheimzulage für ein Objekt. Ein Ehepaar hat also zusammen zweimal den Anspruch. Wenn nun eine Ehe (beide im Grundbuch), in welcher gerade die erste EHZ in Anspruch genommen wird, in die Brüche geht, dann ist der Anspruch für die zweite EHZ für dieses Ehepaar komplett weg. Die erste EHZ wird demjenigen, der das Haus übernimmt, noch fertig ausbezahlt. Aber der Ehepartner, der dann aus dem Grundbuch gestrichen wird, hat dann keinen weiteren eigenen Anspruch mehr. Ein Umschreiben des Hauses auf nur einen Ehepartner muss weit vor der Trennung stattfinden, wenn die ersten Trennungsgerüchte beim Finanzamt ankommen, ist es schon zu spät. Aber wie gesagt, ich glaube, es ist so, übernehme aber keine Garantie. LG lecopa


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Ja, so hat es mir der Bankangestellte auch mitgeteilt. Die Bank hat in so fern was damit zu tun, weil wir die EHZ mitfinanziert haben. Wir sind immernoch beide mit 50/50 im Grundbuch eingetragen, und das wird auch noch einige Jahre so bleiben. Eigentlich ist der Bankangestellte ja auch ganz fit in sowas, hat damals schon unsere Hausfinanzierung bearbeitet, ich bin nur verunsichert, weil mein Anwalt mir das eben anders erklärt hat. Aber vielen Dank für eure Antworten! Wenn noch jemand was weiß, immer her damit... ;) LG, Pyra


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ich hab das jetzt mal gegoogelt, und was soll ich sagen, habe alle meinungen dazu gelesen...^^ von fällt weg bis bleibt bestehen und diversen begründungen für die eine oder andere theorie, zwischendurch auch komplett gegensätzliche statements... Naja, da bleibt wohl nur der direkte Anruf beim Finanzamt, oder?! Hab keine Lust daß alles irgendwann auf einmal zurückzahlen zu müssen... LG, Pyra


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jepp, die gefahr der rückzahlung besteht. das mit der bank meinte ich nur so, daß die euch die ehz nicht auszahlen. ohah..mit in die finanzierung genommen. na denn mal tau. grüße, sandra


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naja, das sie mit in der Finanzierung ist, ist ja nicht weiter schlimm (und auch nicht sehr ungewöhnlich), habe das geld ja fest eingeplant, daß es eben diesen monat ab geht, ist es aber nicht, da das FA bereits den vollen Betrag zur Bank überwiesen hat. Das Geld geht ja quasi an mir vorbei, ich seh dsa nicht weiter, da der Geldfluß direkt FA - Bank (daß das Geld vom FA und nicht von der Bank kommt, ist mir wohl klar... ;) ist. Hätte aber nicht gedacht, daß man im www so alles an Infos dazu findet, wie gesagt, auch absolut gegensätzliches auf Steuer und Anwaltsseiten. Ich gebs einfach mal 'nem Steuerberater. DAnn lieber das ohnehin schon eingeplante Geld jetzt zahlen, als in 3 Jahren 'ne dicke nachzahlung zu haben. Einen schönen Karfreitag wünsche ich euch! LG Pyra


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Die Begründung war die gleiche, die Lecopa im 1. Teil geschrieben hatte. Mache Dir keinen Kopf, würde mich wundern wenn Du zurückzahlen musst. Kind bleibt bei Dir und bei EHZ beantragen reicht es, dass eine Person Schulden hat. LG