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Trennung - darf ich die Kinder einfach mitnehmen?

Trennung - darf ich die Kinder einfach mitnehmen?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich beschäftige mich seit längerem mit einer Trennung von meinem Mann. Nun ist es so, dass ich, wenn wir uns trennen, ca. 500 km weit wegziehen würde, nämlich in den Ort, wo ich früher gewohnt habe und meine Familie noch wohnt. Es ist so, dass wir hier sehr allein wohnen, keine Freunde haben usw. Ich merke, dass ich mich eigentlich trennen möchte, aber davor zurückschrecke, weil ich Angst vor der anstehenden Auseinandersetzung mit meinem Mann habe. Er ist nicht gewalttätig oder so, überhaupt nicht, aber ich habe schon Angst vor der verbalen Auseinandersetzung. Es ist aber andererseits auch niemand hier vor Ort, den ich mir zur Seite ziehen könnte, der einfach nur anwesend wäre. Deshalb hier meine Frage: Wenn ich meine beiden Kinder quasi nehme und einfach gehe und ihn dann vor vollendete Tatsachen stelle, mache ich mich dann strafbar? Sprich, ich packe meine Sachen, fahre in den 500 km entfernten Ort und rufe ihn dann an und sage, ich bleibe hier. Ist das rechtlich möglich? Wie sähe das aus, wenn ich erstmal hier im Ort oder in der Gegend bliebe, aber auch eben gehe, weil ich nicht länger mit ihm zusammenleben möchte, ihn aber auch quasi vor vollendete Tatsachen stellen würde, indem ich meine Sachen packe und gehe. Gibt es da einen Unterschied, ob ich das hier mache oder 500 km entfernt bzw. wie sieht das rechtlich überhaupt aus? Seine Kinder wird er natürlich sehen dürfen, so oft er will, darum geht es nicht. Ganz im Gegenteil, ich will ja, dass er und die Kinder weiter Kontakt haben. Aber es wird für ihn natürlich bedeutend schwieriger, Kontakt über 500 km hinweg zu halten. Gibt es hier jemanden, der mit Kindern nach einer Trennung auch weiter weg gezogen ist? Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten. Viele Grüße Sabine


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich kann Dir nur eins sagen, geh am Montag zu einer Beratungsstelle, Pro Familia, Caritas, was weiss ich. Dort gibt es praktisch immer die Möglichkeit einer gratis Rechtsberatung. Wichtig ist, dass Du das Aufenthaltsbestimmunsrecht hast. Wie das bei Verheirateten geht, weiss ich nicht. Alles Gute Yola


Mitglied inaktiv

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Hallo, danke für deine Antwort. Die Idee mit einer Beratung ist sehr gut. Das werde ich auch machen. Es ist ja eben so, dass wir noch verheiratet sind und eben, davon gehe ich mal aus, die gleichen Rechte haben. Zwar ist es ja fast immer so, dass die Kinder bei der Mutter bleiben, aber ich weiß halt nicht, wie das vor einer eigentlichen Trennung gehandhabt wird. Na ja, nach der Beratung werde ich schlauer sein. Viele Grüße Sabine


Mitglied inaktiv

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Hallo Sabine, könnte mir vorstellen, dass Dein (Noch-)Mann eventuell (auch) deshalb Probleme machen wird, da eines Eurer Kinder gerade in die Schule gekommen ist (sh. Dein Posting im anderen Forum). Und er würde mit einer Argumentation, dass es für das Kind nicht so toll ist, gerade kurz nach der Einschulung wieder rausgerissen zu werden, sicherlich die besseren Karten haben. Gruß Karin