Mitglied inaktiv
Mir hat jemand was zum Unterhalt geschrieben: Du schreibst Dein Mann müßte mehr Unterhalt bezahlen und da wird dann bei der Berechnung auch der volle Unterhalt berücksichtigt sprich wenn er Dir zb 1000 Euro zahlen müßte werden Dir auch 1000 euro beim Alg2 angerechnet auch wenn Du nur die 600 bekommst ! ___________________________ Bin sowas von verwirrt,weil jeder was anderes sagt :(
Geh mal auf www.sozialhilfe-tacheles.de. Da kannst du alles berechnen lassen (gemäß Deinem Bundesland). Sozialhilfe gibt es ja in dem Sinne nicht mehr wie früher, dennoch sind die Berechnungen dort recht exakt. Grundsätzlich gilt: Bevor du von Amtswegen einen Anspruch hast, musst du erst einmal belegen, welches Einkommen du hast. Einkommen wird zuerst aus fremder Quelle angerechnet, d.h. Unterhalt deines Mannes 600 Euro plus Kindergeld 145 Euro. Dann wirst du ca. 600 Euro zusätzlich ALG2 bekommen (grobe Schätzung), es sei denn, du hast ein Sparkonto über 30.000 Euro irgendwo liegen, dann musst du natürlich erstmal davon leben.
Hallo ! Ich denke auch , daß das was der Mann zahlen müßte angerechnet wird , weil der Staat ja nicht für etwas bezahlt was er eigtl nicht muß ! lg ...anonym...
LG
Dann google bitte mal und gib Sozialhilferechner + Tacheles ein.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ Und hier ist ein ALG II - Rechner: http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html lg, matiz
Ich habe es mir berechnen lassen und bin geschockt,verwundert. Kann es sein,dass ich dann monatlich fast 1000€ zum Leben habe? Das ist ja ein bisschen viel oder?
Du hast bestimmt irgendwas vergessen/übersehen, einzugeben *g* Wäre dann doch "etwas" viel ... Oder meinst Du 1000 Euro gesamt? Wovon du noch Miete etc. zahlen musst? lg, matiz
1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld Antragsteller (Nordrhein-Westfalen): 345.00 € Kinder bis 13 Jahre: 207.00 € Mehrbedarf Alleinerziehende: 124.20 € Summe der Leistungen: 676.20 € 2 Kosten für die Unterkunft Kaltmiete: 300.00 € Heizkosten : 85.00 € Summe der Unterkunftskosten: 385.00 € 3 Einkommen Unterhalt/Unterhaltsvorschuss: 600.00 € Kindergeld: 154.00 € Summe der Einkünfte: 754.00 € Berechnung des Anspruchs Summe der Leistungen: 676.20 € + Summe der Unterkunftskosten: 385.00 € - Summe der Einkünfte: 754.00 € + befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld: 0.00 € = Ihr vermutlicher Anspruch: 307.20 € Also muss ich doch die 600€ Unterhalt plus die 307,20 alg rechnen oder? Das sind dann 907,20€. Die Miete wird doch vom Amt gezahlt oder muss ich es von dem Geld selber bezahlen?Ich denke nicht oder
Hallo Tinebiene, die Miete mußt Du dann natürlich selbst bezahlen. Du mußt die Berechnung so sehen: Zum Leben benötigst Du und Dein Kind 676,20 Euro. Die Miete kostet 385.-- Euro. Also hast Du einen Gesamtbedarf von 1061,20 Euro. Da du 754.-- Euro davon selbst bestreiten kannst (von Unterhalt und Kindergeld), hast Du noch einen Anspruch in Höhe von 307.-- Euro. Liebe Grüße, Tiziana
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LG
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