Mitglied inaktiv
In 2004 war ich gewerblich tätig und muß 1.500 Euro Mehrwertsteuer zurückzahlen. Da ich Alg 2 erhalte, habe ich keine Ahnung, wie ich das anstellen soll. Ich habe meine Lebensversicherung aufgelöst, um liquide zu sein, aber nur 650 Euro erhalten. Bleiben immer noch 850 Euro. Ist eine Stundung beim Finanzamt möglich - wer kennt sich aus? Oder kann ich evtl. Widerspruch einlegen - ich hatte damals, um überhaupt arbeiten gehen zu können, horrende Kinderbetreuungskosten in Kauf nehmen müssen. Das heißt: wäre ich damals nicht abends arbeiten gegangen sondern aufs Sozialamt gerannt, hätte ich nichts zahlen müssen. So belohnt der Staat dann die allein erziehenden, die sich den Hintern aufreißen. So habe ich 2004 monatlich 400 Euro Kinderbetreuungskosten nur für die Tagesmutter gehabt, da ich abends gearbeitet habe und noch die Kosten für Kindergarten. Insgesamt eine Jahresbelastung von 2820 Euro im Kindergarten und von 4800 Euro für die Tagesmutter, die man mir nicht anerkennen will. Wer kennt sich aus? Was würdet Ihr mir raten?
... die prüfen den Bescheid. Dann kannst Du ggf. Widerspruch einlegen. Wenn das nicht gehen sollte, kannst Du auf jeden Fall eine Stundung veranlassen. Du musst nur schnell handeln um keine Fristen zu versäumen. Gruß Shinead
haben dem finanzamt einen netten brief geschrieben, dass ich alg2 erhalte, dass ich aber gerne meiner zahlungsverpflichtung nachkommen würde, aus dem grund würde ich 500 € sofort zahlen und den rest in (ich glaube es waren 50 € raten) zahlen würde. die haben sich gleich damit einverstanden erklärt, ich muss nur einmal jährlich einen alg2-bescheid (kopie) schicken. salsa
Danke für Eure Ratschläge. Das werde ich auch so machen. 500 Euro überweisen und dann den Rest mit 20 Raten à 50 Euro abstottern. Müssen wir den Gürtel halt noch enger schnallen...
Stundung ist möglich, kommt aber immer auf den Sachbearbeiter an, es liegt in seinem Ermessen, ob er Dir eine Stundung gewährt. Rein rechtlich ist er dazu nicht verpflichtet, weil Dir schon früher bewusst hätte sein müssen, dass da noch eine Steuernachzahlung auf Dich zu kommt und Du wärst, streng genommen, verpflichtet gewesen, schon einmal daraufhin zu sparen, außerdem müsstest Du eigentlich auch nachweisen, dass Du für die Steuernachzahlung von keiner Bank einen Kredit bekommst etc. Melde Dich dringend bei Deinem Bearbeiter und kläre mit ihm, ob er Dir ggf. entgegen kommen kann! Allerdings würde ich mich eigentlich nicht auf 20 Raten zu je 50 Euro einlassen, 20 Raten ist doch sehr lange, die Frage wäre, wie es in den Folgejahren mit eventuellen Nachzahlungen bei Dir aussieht und ob nicht doch höhere Beträge möglich wären, damit die Stundung schneller erledigt wäre. Im übrigen entstehen auch Stundungszinsen - kostenlos sind solche Stundungen beim Finanzamt nicht. Was die Kinderbetreuungskosten betrifft - wenn man alleinerziehend ist und wegen der Berufstätigkeit Kinderbetreuungskosten entstehen, sind diese teilweise abzugsfähig, allerdings unter Berücksichtigung einer gewissen zumutbaren Eigenbelastung und nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Wie sieht es da bei Dir aus? Wurde denn zumindest ein Teilbetrag anerkannt..? Wie gesagt - ruf morgen dringend Deinen zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt an und rede mit ihm! Und denk dabei daran - einen Anspruch auf Stundung hast Du nicht, und ein Einspruch hätte absolut keinen Erfolg! Viel Glück.
Oh, ich habe gerade gesehen, dass es sich ja um eine Umsatzsteuer-Zahlung handelt - da ist es mit einer Stundung deutlich schlechter als bei der Einkommensteuer, da Dir als Unternehmer bei Eingang des Geldes bewusst gewesen sein muss, dass die Steuer nicht Dir, sondern dem Finanzamt zusteht. Bei USt-Schulden kann nur unter relativ eingeschränkten Voraussetzungen überhaupt stunden, da ist das Ermessen des zuständigen Bearbeiters sehr eingeschränkt bzw. eigentlich darf man gar nicht stunden und nur im Rahmen einer besonderen Billigkeitsmaßnahme kann überhaupt gestundet werden... Ansonsten - wie gesagt, ruf am besten direkt morgen Vormittag beim Finanzamt an und rede mit dem Sachbearbeiter. Du bist beim Finanzamt in Mitte, oder? Alles Gute.
Laut Deinem Posting musst Du UMSATZSTEUER nachzahlen. Kinderbetreuungskosten mindern nur (falls überhaupt) die EINKOMMENSTEUER. Das eine hat also mit dem anderen nicht das geringste zu tun! Bei 1200 Euro Umsatzsteuerzahlung lässt das auf mindestens 7.500 Euro NETTOeinkommen schließen - die 1.200 Euro Umsatzsteuer hast Du zusätzlich separat in Rechnung gestellt. Eigentlich wärst Du schon in 2005 verpflichtet gewesen, eine entsprechende Umsatzsteuererklärung abzugeben und innerhalb von 4 Wochen diesen Betrag zu zahlen. Das Finanzamt verlangt, dass man für seine - vorhersehbaren - Steuerschulden eine entsprechende Rücklage schafft. Nicht zu Unrecht, denn einem Lohnempfänger wird auch einkommensabhängig jeden Monat die Steuer vom Lohn abgezogen. Solltest Du in Wirklichkeit eine Einkommensteuernachzahlung meinen, solltest Du einen Einspruch schreiben und verlangen, dass Deine Kinderbetreuungskosten anerkannt werden. Ob Dir ein Lohnsteuerhilfeverein helfen kann bzw. darf, wage ich zu bezweifeln, denn die dürfen nur beraten bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit und / oder aus Kapitalvermögen. Mit viel Glück hilft Dir Dein zuständiger Sachbearbeiter, ansonsten bleibt nur: Zahlen oder der Steuerberater.
Nein, da ich nicht direkt in Mainz wohne, ist Hessen als Bundesland zuständig. Also Wiesbaden.
beim Steuerberater war ich schon :-( Er hat alles menschenmögliche versucht, die Kinderbetreuungskosten anzusetzen. Aber: ich war noch an der FH eingeschrieben als Student. Zählt das irgendwas? Kann ich nicht darüber was drehen?
bei mir war es auch die umsatzsteuer ... und ich würde es versuchen ... einen netten handgeschriebenen brief ... mit der einsicht und bereitschaft zu zahlen ... und dass du ihnen vorschlägst 500 € gleich zu zahlen und den restbetrag in raten zu 50 € ... dass du dich freuen würdest, wenn sie deinen vorschlag annehmen ... erklären, dass du alleinerziehend bist und alg2 bekommst ... schreib mal, wie der sachbearbeiter darauf reagiert hat viele gruesse salsa
...ich lasse meine steuersachen vom steuerberater machen und kann dir fachlich nicht helfen, aber einen kleinen "psychotrick" empfehlen: wenn dein finanzamt nicht allzu weit weg von dir ist, klemm den von den andern frauen empfohlenen brief untern arm und besuche deinen sachbearbeiter persönlich. versuche, ihm den brief direkt in die hand zu drücken, und schon bist du im gespräch mit ihm, du kannst ihm alles erklären, er lernt dich kennen, und schon bist du nicht mehr eine bloße steuernummer für ihn. also wir haben durch diese persönlichen kontakte schon viel erreicht, sogar in den berüchtigten münchner finanzamtstuben :o))))))) grüße von old mama
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