Mitglied inaktiv
hallo zusammen, ich weiß gar nicht, ob ich schon mal hier geschrieben habe, aber ich lese seit langem auf jedem fall hier mit. ich lebe seit 2 jahren allein mit meinem sohn (6 jahre), bin mit dem vater aber in frieden auseinander gegangen und wir haben viel kontakt und das funktioniert im großen und ganzen auch ganz gut. soviel nun kurz mal zu mir :-) hier meine frage. bisher war ich immer steuerklasse 1. jetzt habe ich aber gehört, das ich ja in die 2 könnte. ist das richtig? also ich war ja nie verheiratet. mein ex und ich lebten aber 8 jahre zusammen (aber keine eingetragene lebensgemeinschaft). so er ist nun so nett und will mir seinen halben kinderfreibetrag wieder geben, damit ich das kind komplett auf meiner steuerkarte habe. also könnte ich dann auch gleich die 2 umtragen lassen? wenn ja, was brauch ich dafür alles??? danke und LG
du bist allein in der wohnung mit kind? dann die 2.
Die zwei und auf JEDEN Fall die Steuererklärung für letztes Jahr machen. Das könnte sich rechnen!
den halben Kinderfreibetrag von ihm, kannst du dir nur übertragen lassen, wenn er weniger als ne bestimmt Prozentzahl Unterhalt zahlt.. macht aber gar nicht viel aus.. wirkt sich nur auf den Soli und Kirchensteuer aus.
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