tanja150784
frage muss ich dem kindsvater die nummer geben??? er braucht sie für seine erklärung... nur als ich damals beim finanzamt nachfragte sagte dies mir solange er den vollen unterhalt nicht regelmässig zahlt müsse ich ihm das garnicht geben ich könne sogar ihm die hälfte des kindes auf meine karte tun und seine ihm abnehmen
"ich könne sogar ihm die hälfte des kindes auf meine karte tun und seine ihm abnehmen"
Den Satz musste ich mir wirklich mehrmals auf der Zunge zergehen lassen
Du meinst sicherlich, dass du den vollen Kinderfreibetrag beanspruchen kannst, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 70% nachkommt. Ich bin zwar kein Steuerexperte, aber wozu sollte er deine I-Nummer denn brauchen? Seid ihr beide zum Steuerzeitpunkt noch verheiratet und zusammen lebend gewesen?
Ich habe in meinen Steuererklärungen noch nie die I-Nummer der beiden Väter meiner Kinder angegeben, wäre in meinem Fall aber auch schwierig gewesen, diese zu bekommen.
Ich würde sie ihm nicht geben, bis er nicht plausibel begründet hat, wo DEIN Nutzen dabei ist.
sorrywen ich mich falsch ausdrückt hab lach er will sie für seine erklärung nur muss ich die ihm nicht geben hat finanzamt zumindest mir gesagt mit der begründung er zahle ja unregelmässig wir waren weder verheiratet noch hat er das sorgerrecht
nein, sie wird auch auf dem formular nicht abgefragt (mach meine selbst).
...na ja, wenn der Vater den halben Kinderfreibetrag, den er auf der LSt-Karte hat, auch im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend machen will, dann braucht er die Identifikationsnummer vom Kind. Für den Kinderfreibetrag kommt es allerdings nicht darauf ab, ob er "regelmäßig den vollen Unterhalt" zahlt, sondern ob er im entsprechenden Jahr mind. 75% seiner Unterhaltsverpflichtung nachgekommen ist. Wenn ja - steht ihm der halbe Kinderfreibetrag zu, und dazu braucht er die IdNr. vom Kind von Dir, d.h. dann musst Du sie ihm natürlich geben. (In § 32 Abs. 6 S. 6 EStG ist die Übertragung des halben Kinderfreibetrags geregelt, eine Übertragung ist möglich, wenn Du, nicht jedoch der Vater "seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist". Ach so, s. Abs. 6 S.7: "Eine Übertragung nach Satz 6 scheidet für Zeiträume aus, in denen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden.")
Mit ein bißchen googeln, kann man die ID-Nr. herausbekommen - Aussage unseres FA. Ohne Angabe der Nr. sucht unser FA sie selber raus. Ich habe es noch nicht probiert, da ich die Schreiben ja vorliegen habe.... Aber es soll solche Rechner geben.
...dass man mit Google die Id-Nr. von irgendjemandem herausbekommen kann, wüsste ich zumindest bisher nicht. Ansonsten - ja, wenn die Nr. auf der Anlage KIND nicht eingetragen ist, kann das FA sich die Nr. selbst raussuchen. Allerdings nicht mit Google... ;-) Trotzdem sehe ich keinen Sinn darin, dass die Mutter dem Vater die Id-Nr. des Kindes so unbedingt nicht geben will... warum gibt sie ihm nicht ganz entspannt die Nr., wenn er sie will? Die Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages, wenn er seiner Unterhaltsverpflichtung nicht hinreichend nachkommt und sie keinen UHV erhält, hat damit ja nun nichts zu tun...
der vater kann die nummer auch selber beantragen das ist kein problem! ich seh das problem nicht wir mussten die nummern auch angeben.
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