kevome*
Mein Großer plant im Sommer mit Ausbildungsbeginn mit seiner Freundin zusammen zu ziehen. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen: - Gibt es den Ausbildungsfreibetrag für mich auch wenn er eigentlich auch zu Hause wohnen könnte? Wird seine Ausbildungsvergütung da irgendwie angerechnet? - und wie ist das mit der Haushaltszugehörigkeit um weiterhin Steuerklasse 2 geltend machen zu können? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass während eines Studiums mit eigener Wohnung trotzdem davon ausgegangen wird, dass das Kind noch zum elterlichen Haushalt gehört. Gilt das auch bei einer normalen Ausbildung?
mein volljähriges studierendes nicht im haushalt wohnendes Kind wird auch nicht als solches geführt, ich habe seit der Scheidung wegen kind2 stkl. II. hilft dir das?
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsregelung
- Freiräume schaffen
- Erster Geburtstag Allein
- Lebe mit geheirateten Frau getrennt, wenn Ehefrau Krank
- Alleine überfordert (alltagsgestaltung)
- Schöne Momente teilen
- Vater will keinen Kontakt
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita