Mitglied inaktiv
Ich mach jetzt meine erste Steuererklärung seit Juniors Geburt bzw. die erste seit beendigung der Elternzeit. Meint ihr es ist mit nem Geldsegen zu rechnen wenn man VZ arbeitet, das Kind also vollzeit betreut werden musste (JA zahlte TaMu und zahlt Kita Platz bis auf nen geringen selbstanteil, Essensgeld wird komplett von mir gezahlt)? Hab monatliche Fahrtkosten in Höhe von 52 € für die Monatskarte. Erzeuger zahlt Unterhalt. Nachzahlung wirds ja wohl nich geben oder? Frag nur weil ich die Steuererklärung gern so schnell wie möglich machen will. Da ich in 3 Monaten ja umziehe käme mir eine Rückerstattung sehr, sehr gelegen. Was meint ihr? Grüßle, Tinsche
Hm, in der Regel ist es so das du die Betreuungskosten voll absetzten kannst, denke mal das du nichts nachzahlen mußt. Aber da du dies anteilig tust, würde ich nicht mit einem so großen Geldsegen rechnen aber etwas kommt bestimmt raus:-)! LG Binchen
Dank dir Binchen fürs Antworten. Also ich hab vorher ohne betreuungszeit bei der letzten steuererklärung (TZ Job und Lohnsteuerklasse I) etwas unter 100 Euro zurück bekommen. Jetzt hab ich ja nen Vollzeitjob und Lohnsteuerklasse II sowie Fahrtkosten, daher hoffe ich auf mehr.
Na dann:-)! ich denke doch mal es wird um einiges mehr wie 100,-- €... Und haste jetzt die 4. Staffel Angel geschaut? LG binchen
Nich so ganz *lach* Einige folgen fehlen und ich komm im moment nicht dazu irgendwas zu schauen. Im moment hab ich anderes im Kopf *lach* Werd aber schauen das ich nach dem Umzug dann Season 4 und 5 auf DVD kauf, dann hab ich alles komplett :o)
Glaub ich Dir;-)!Hab zwar z. Zt. auf viel im Kopf werde aber wieder die Staffeln anfangen zu schauen wenn ich die 3. Staffel Buffy rum hab Ich wünsche Dir noch was und viel Spaß beim gucken:-)! LG Binchen
Dir auch *lach*
Hallo, ich bin zwar "vom Fach", aber bei so wenigen Angaben kann ich auch beim besten Willen nicht sagen, ob bei Dir eher mit einer Nachzahlung oder eine Erstattung bzw. in welcher Höhe mit einer Erstattung zu rechnen wäre... Hast Du denn durchgehend das ganze Jahr gearbeitet oder anteilig,..? Die Kinderbetreuungskosten, die Du selbst zahlst, kannst Du geltend machen, also den "geringen Selbstanteil"), Essensgeld dürfte nicht unter Betreuung fallen und wäre somit nicht abzugsfähig, soweit ich aus dem Stehgreif weiß (wurde allerdings ab 2006 geändert, müsste wegen Einzelheiten also selbst nachschlagen). Was Deine Fahrtkosten betrifft - Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden pauschal mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (also einfache -!- Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) berechnet (letztmals in 2006, Neuregelung ab 2007). Ansonsten kannst Du Werbungskosten nur geltend machen, wenn sie den Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 Euro pro Monat übersteigen, aller darunter wirkt sich nicht aus und ist bereits beim Lohnsteuerabzug ausreichend berücksichtigt. Wenn Du noch mehr Fragen dazu hast - ich versuche immer gerne behilflich zu sein, wenn's geht! :-)
Ui das wär ja super lieb von dir! Kann ich dich mal anklingeln wenn ich meine Unterlagen soweit zusammen hab das ich mich an die Steuererklärung machen kann? Was bräuchtest du denn noch für Infos? Gib mir doch mal deine emailadresse bitte :o)
Uih da hat sich aber doch ganz schön viel geändert, Sorry Tinsche hätte nicht gedacht das es so krass geworden ist LG Binchen
Gib mir mal Deine Mail-Adresse, dann melde ich mich bei Dir, ja?
Hab grad mal gerechnet. 6 km hin, 6 zurück = 12 km einfacher Fahrt = 3,60. 20 AT/mtl x11 monate = 792 € Fahrtkosten. Hab im Februar angefangen wieder zu arbeiten, daher die 11 Monate. Da ich ja die MOnatskarte kaufe (kostet mich im Monat 52 €), komme ich bei den Ausgaben für die MOnatskarte auf 572 € bei den 11 Monaten. Was genau heißt das also auf die Fahrtkosten bezogen von der erstattung? Kann mir nicht vorstellen das die mir die vollen Fahrtkosten zurückerstatten *ungläubigkuck*
Grüßle,
Nein, sorry - mit "einfacher Entfernung" ist nur ein Weg gemeint, nicht Hin- und Rückweg. Wären bei Dir also nur 396 Euro... Ich schreib Dir noch eine Mail, okay? Schönen Gruß
heisst das etwa das ich diese Summe auf jeden Fall schon mal zurück bekomme??
Nein, heißt es nicht! Es geht dabei nur um die Ausgaben (hier: Werbungskosten), die Du steuermindern geltend machen könntest. Du bekommst ja Deinen Bruttoarbeitslohn, davon werden die Werbungskosten abgezogen, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer etc.), außergewöhnliche Belastungen (z.B. besonders hohe Krankheitskosten), so errechnet man dann das sog. "zu versteuernde Einkommen", und danach bemisst sich die festzusetzende Steuer. Je mehr Werbungskosten, Betreuungskosten etc. man geltend machen kann, desto geringer wird das zu versteuernde Einkommen, und da die Lohnsteuer nach festen Monatstabellen berechnet und vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt wird, ist also je mehr "zusätzliche" Ausgaben man steuerlich geltend machen kann, desto eher mit einer Erstattung zu rechnen... etwas kompliziert, ich weiß!
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