Mitglied inaktiv
Hallo, brauche mal ganz schnelle Hilfe. Mein Ex hat mir die Einkommenssteuererklärungen für 2004 und 5 gegeben. Wir sind seit 2003 nicht zusammen, er meint jetzt ich soll unterschreiben. In der einen Ausfertigung steht Ehefrau und dann mein Name in der anderen nicht. Warum soll ich denn überhaupt unterschreiben??? Wenn mein Name nicht auftaucht? Getrennte Veranlagung wäre teuer für ihn, was mir aber egal ist, da ich weiß dass er die ganze Zeit schwarz arbeitet und wir kein Unterhalt bekommen (Oder unser Kind). Was soll ich tun ??
Wenn Du Anspruch hast, dann würde ich ihm die Anlage U unterschreiben, aber nur unter der Bedingung, dass er für dich und dein Kind bezahlt. Ansonsten würde ich Schritte unternehmen, dass er bezahlt (Anwalt, Jugendamt etc.). Wenn du deinem Mann die Anlage U unterschreibst, hat er Steuervergünstigungen und du steuerliche Nachteile. Ich würde mir unterschreiben lassen, dass er die dir finanziell ausgleicht.
Okay, so richtig steige ich durch Dein Posting noch nicht durch... Es geht um Deinen Ex-Mann, Ihr habt Euch in 2003 getrennt (getrennt, aber noch nicht geschieden, oder..?), und er will für 2004 und 2005 von Dir die Unterschrift unter eine gemeinsame Steuererklärung mit Zusammenveranlagung? Wenn ja - ausgeschlossen, wenn Ihr seit 2003 getrennt seid, war die letzte Möglichkeit zur Zusammenveranlagung 2003, in 2004 und 2005 ist zwingend die Einzelveranlagung vorgeschrieben. Oder geht es um Unterhalt und Anlage U..? Wenn Du nochmal genau schreiben könntest, WAS Du unterschreiben sollst, dann werde ich gerne versuchen, Dir weiterzuhelfen, schließlich arbeite ich beim Finanzamt und könnte vielleicht helfen...
wir sind noch immer verheiratet, auf grund einer chronischen Krankeit ist er offiziell arbeitsunfähig und braucht auch keinen Unterhalt zahlen. Er war aber erst nach der Trennung arbeitsunfähig... Er sagt, dass es ihm viel Geld sparen würde, wenn ich unterschreibe (zur gemeinsamen Veranlagung, keine Anlage). Ich mach das aber nicht. Er hat mir darum 2 Ausfertigungen der Steuererklärung gegeben. 1 mal bin ich als Ehefrau eingetragen, einmal nicht. Er meint, wenn ich nicht gemeinsam veranlagt werden möchte, soll ich halt die ohne meinen Namen unterschreiben, das versteh ich aber nicht, wieso muss ich unterschreiben, wenn mein Name da nicht drin steht, sorry das ich es nicht besser beschreiben kann... Danke trotzdem
Was hat er denn für Einkünfte in 2004 und 2005, wenn er Geld sparen will durch eine Zusammenveranlagung (und damit einen günstigeren Steuersatz im Vergleich zur Einzelveranlagung)? Wenn er arbeitsunfähig ist und keine Arbeit und keine Einkünfte hat, kann er doch eigentlich auch gar keine bereits gezahlten Steuern wiederbekommen, oder hatte er in den zwei Jahren doch noch Einkünfte? Ansonsten - wenn Ihr Euch in 2003 getrennt habt, seid Ihr auch verpflichtet, dass in den Steuererklärungen wahrheitsgemäß anzugeben. Und wenn Ihr in 2004 und 2005 nicht mehr zusammen wart, steht Euch keine Zusammenveranlagung mehr zu - die können nämlich nur Ehegatten machen, die "nicht dauerhaft getrennt lebend sind". Falls Ihr aber getrennt wart und das in der Steuererklärung nicht angebt, wäre das Steuerhinterziehung und kann zu ziemlichen Problemen führen. Wie ist es denn meldetechnisch bei Euch - seid Ihr immer noch in der gemeinsamen Ehewohnung gemeldet, hat einer einen Zweitwohnsitz, wie habt Ihr das geregelt? Wer wann wo gemeldet ist, kann man als Finanzamt übrigens sehr leicht nachprüfen!
...ich bei einer getrennten Veranlagung diese Erklärungen überhaupt unterschreiben muss, ich denke nämlich, dass ich diese Erklärung, wo drin steht wie er heißt und eigentlich nichts weiter, unterschreiben soll ( angekreuzt ist das eine Anlage für selbstständige angefügt wird, und es taucht mein Name nicht auf) und dann ist es eine gemeinsame Veranlagung, weil er einfach meine Daten einsetzt?!
Nein, bei einer getrennten Veranlagung ist nur die Unterschrift dessen erforderlich, der veranlagt werden soll/will, also bei der Erklärung Deines Ex-Mannes nur seine Unterschrift. Allerdings ist eine getrennte Veranlagung eine Form der Ehegattenveranlagung (genauso wie Zusammenveranlagung und besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung), und getrennte Veranlagung kommt genauso wie Zusammenveranlagung nur in Betracht, wenn Ihr im fraglichen Jahr auch tatsächlich noch zusammen wart und eben "dauernd getrennt lebend". Wenn Ihr Euch in 2003 getrennt habt, kommt ab 2004 eh nur noch eine Einzelveranlagung für Deinen Mann in Betracht - und da braucht er wirklich nur seine Unterschrift und nichts von Dir!
Ich sollte nicht schneller tippen als ich denke, so kommt doch nur Murks dabei heraus! Es sollte natürlich heißen: "Allerdings ist eine getrennte Veranlagung eine Form der Ehegattenveranlagung (genauso wie Zusammenveranlagung und besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung), und getrennte Veranlagung kommt genauso wie Zusammenveranlagung nur in Betracht, wenn Ihr im fraglichen Jahr auch tatsächlich noch zusammen wart und eben "NICHT dauernd getrennt lebend"." Sorry!
Kram wieder so mitnehmen, wie er es gebracht hat. Sich mit der Freundin ein schönes Leben machen ,den heiligen liebsten Papi vor dem Kind machen und ich hab 2 Putzstellen für schwimmen gehen etc. Da kann er jetzt auch seine Sachen voll bezahlen. Ich danke dir / euch.
Hallo, unterschreib bloss nichts, da es für Dich auch zum Nachteil sein kann. Kläre es vorher mit Steuerberater und/ oder Anwalt ab. LG Emily
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