Mitglied inaktiv
Im Prozess um die Entführung und Vergewaltigung der 14-jährigen Stephanie hat das Dresdner Landgericht am Donnerstag den Angeklagten Mario M. zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Damit verhängten die Richter die Höchststrafe. Sie sprachen Mario M. unter anderem der schweren Geiselnahme, Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für schuldig. Der 36-Jährige hatte gestanden, die Schülerin im Januar in seine Gewalt gebracht, fünfeinhalb Wochen gefangen gehalten, mehrfach sexuell missbraucht und gequält zu haben. Mal sehen wie lange es dauert bis er ausbricht und auf der Flucht ist...
Hallo Ralf, anschließende Sicherheitsverwahrung, na herzlichen Glückwunsch. Damit ist er im Strafvollzug gleich von Anfang an "totgeschrieben", wie es im internen Jargon heißt. Da ist auch nichts mit Hafturlaub und dergleichen. Der verläßt den Knast nur noch ein einziges Mal, und zwar mit den Füßen voraus! :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy
Schön, dass sie es wenigstens geschafft haben, die Höchststrafe durchzusetzen! Auch wenn ich denke, dass es dem dort VIEL zu gut gehen wird. Wenigstens bleibt er weggesperrt!
Wenn diese tickende Zeitbombe den Knast NICHT mit den Füssen voran verlässt wandere ich aus und zwar nach Neuseeland...
jeden Tag mehrfach! für mich gibts hierfür nur eine Strafe: Schwanz ab, Hände ab! und von den psychologen wird der arme arme Mann dann auch bestimmt liebevoll therapiert. annika
Auch wenn sie eines der größten AL (sorry) gefunden haben und so "verwaren",...solche AL gibt es auf der ganzen Welt!!!!! Selbst im Keller einbuchten dass nichts mehr passiert!?! Fragt ihr euch nicht auch hin und wieder wie es mit dieser kaputten Welt weitergeht?
Gar nicht lustig, aber da hast du das Schwarze getroffen. Der Arme, wer weiß, was er in seiner Kindheit erlebt hat. Kotz, Grauß, Würg,....
meiner Meinung gehören solche Typen ab auf den elektrischen Stuhl!!! Verstehe die deutsche Justiz eh nicht! Was soll das? Lassen sich von so nem "...." (das Wort sagt man nicht, pfui) auf der Nase rumtanzen... Der lacht doch noch bestimmt dadrüber, wie gut er weggekommen ist.... Kann mir keiner erzählen, dass die gerechte Strafe für ein zerstörtes leben ist. Sollte meinem Sohn oder zukünftigen Kinder so etwas geschehen, ich würd die Bestrafung selbst in die Hand nehmen, lieber sitz ich ein paar Jahre, weiß aber dafür, dass mein Kind in Zukunft in Sicherheit vor dem Kerl wär.... Und der würde leiden!
"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das ist der Grundsatz, nachdem in Deutschland geurteilt wird. Und das ist gut so! Der Staat darf es sich nicht anmaßen Menschen zu töten! Die 15 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung ist das schärfste Urteil das es in Deutschland gibt. Da steh' ich total dahinter! Klar ist grausam, was Stephanie angetan wurde, aber wird es durch den Tod des Peiniger besser? Shinead
nein, aber er könnte es keinem anderen Menschen mehr antun. Und wie gesagt, ein netter gläubiger Psychologe wird ihm bescheinigen, daß er wieder *lebensfähig* ist oder der Kerl bricht aus. Und wenn es dein Kind wäre, glaub mir, da würdest du nicht so zart mit ihm umgehen. ich hoffe seine Knastbrüder nehmen das in die Hand! annika
Als erstes bin ich auch nicht für die Totesstrafe... kastrieren und amputation wären dagegen voll ok!!! Desweiteren wird der bestimmt in ein Hochsicherheitsgefängnis verlegt... Nach info wahrscheinlich nach Bruchsal oder so... Desweiteren, habe ich das vorhin mal gelesen, geht es solchen Typen nicht gerade sonderlich gut im Knast... Die müssen meistens gesondert untergebracht werden, jenachdem müssen diese sogar mehrere Vergewaltigungen über sich ergehen lassen... hihihi... dann erfahrt er wenigstens am eigenen Leib was Sie so ungefähr gefühlt hat... Da er keine Terapie oder ähnliches aufgebrummt bekommen hat, kann er auch nicht vorzeitig entlassen werden... Und sollte doch, greift die Sicherheitsverwahrung... defination Sicherheitsverwarung findet Ihr hier: http://de.news.yahoo.com/14122006/3/stichwort-sicherungsverwahrung.html Also, ein baldiges wiedersehen wird es wohl nicht geben... Flucht ausgenommen... Gruß Ralf
Ein netter, gutgläubiger Psychologe könnte ihm das erst in 15 Jahren bescheinigen. Vorher geht sowie so garnichts. Wie Papi-Ralf schon sagte, derzeit besteht keine Grundlage für eine Therapie. Ohne Therapie, keine neue Begutachtung. Ausbrüche sind Einzelfälle. Diese können - wie alle Einzelfälle - auch tragisch enden. Nun gehe ich aber mal nicht davon aus, dass es ihm gelingt. Spätestens nach seiner Dach-Aktion werden die Beamten extrem gut auf ihn aufpassen. Ausserdem - wie auch schon erwähnt - mit anschließender Sicherheitsverwahrung geht es in "speziell ausgesuchte" Gefängnisse. Es ist weder mein, noch Dein Kind, also sollten wir uns solche Argumente ersparen. Die deutsche Rechtsphilosophie ist wirklich ok. Die Ausführung mag manches mal nicht so glücklich sein. Aber ich bin trotzdem gegen die Todesstrafe und werde es immer bleiben. Shinead
Knastbrüder, die sich so einem "annehmen", sollten einen Bonus bekommen!! Auf die Weise bekommt er vielleicht doch noch ein bißchen, was er verdient! Gleiches mit Gleichem vergelten, ich weiß, ist nicht gerade immer das Richtige, aber in solch einem Fall.... oh man, ich würd da auch zum Tier werden (wo da das Stichwort Kastration etc. fiel!!)
In Italien werden Kinderschänder und Kindermörder von ihren Mitinsassen im knast um die Ecke gebracht! In anderen Ländern bestimmt auch.. Nur in Deutschland bekommen die ein warmes Bettchen, einen Fernseher, nette Gesprächsrunden mit nem netten Mann in weißen Turnschuhen, usw. Und wer bezahlt das alles????? Dass so ein Schwein 15 Jahre hinter Gitter gehen darf??? Er selber ja wohl nicht, also hat er meiner ansicht nach auf kein Recht auf eine so "bevorzugte" Behandlung!
hi, >Die deutsche Rechtsphilosophie ist wirklich ok. na ja, darüber kann man streiten, aber genau deswegen kann ich das >Aber ich bin trotzdem gegen die Todesstrafe und werde es immer bleiben. nur unterschreiben. rachegelüste von betroffenen sind nur zu verständlich; nixdestotrotz wünsch ich mir keinen staat der für rache zuständig ist. wo fängt das an, wo hört das auf? greetz, nachtigall
ich finde, solche leute gehören für immer weggesperrt! was ist denn, wenn nach 15 jahren ein gutachten gemacht wird - und es dann heißt, er ist "keine bedrohung mehr, für sich selbst und seine mitmenschen"??? dann kommt er raus und kann schön weiter sein unwesen treiben. solche leute gehören in das sicherste und schlimmste gefängnis, LEBENSLÄNGLICH!!! und das ohne fernseher und andere annehmlichkeiten! solche können ruhig richtig schön leiden, sonst ist es ja keine bestrafung.
"Und wer bezahlt das alles????? Dass so ein Schwein 15 Jahre hinter Gitter gehen darf??? Er selber ja wohl nicht, also hat er meiner ansicht nach auf kein Recht auf eine so "bevorzugte" Behandlung!" Eine Gesellschaft sollte auch die Verwahrung der "Gescheiterten" übernehmen können. In anderen Ländern werden Straftäter vielleicht "um die Ecke" gebracht. Schlussendlich passt das aber nicht mit dem Grundsatz unserer Rechtssprechung zusammen. Auch ein Herr Mederake hat ein Recht auf Unversehrtheit. Shinead PS: In den USA ist ein Todeskandidat im Unterhalt teurer als ein Lebenslänglicher...
so super ist: hat man ihn auch nicht vom Dach geschossen, in dem er sein Opfer noch verhöhnt hat. Leider ist das mal wieder so ein Thema wo alle Meinung weit auseinander gehen und die Diskussionen endlos sind lg annika
Hallo Annika, wenn wirklich noch Leute auf mein Posting oben antworten (nachdem sie sich durch drei sehr lange Postings gekämpft haben), ist die Diskussion meist vorbei. Argumente habe ich nach diesen Postings nämlich nie mehr erhalten, nur noch Plattiutüden. :-) Liebe Grüße Ralph/Snoopy
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