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Sozialrechtfrage - Kinderzuschuss

Sozialrechtfrage - Kinderzuschuss

Laufente123

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Frage einer Bekannten. Vielleicht hast jemand eine Idee dazu – mir ist das Thema fremd. "ich suche jemanden der sich im Bereich Sozialrecht auskennt. Ich habe nur 2 kleine Fragen und da es unter anderem um eine frist geht reicht die Zeit nicht aus bis ein Beratungsschein beantragt ist. Leider fehlt uns das Geld einen Beratungstermin bei einem Anwalt selber zu zahlen..ich brauch nur nach einer kurzen Schilderung der Situation ob es rechtens ist oder nicht ( denn ich wurde dazu aufgefordert einen Widerspruch zurück zu nehmen was ich aber eigentlich nicht möchte)....." Hier die Details, die sie mir dann später geschickt hat: "Hi..es geht um folgendes .....seit Oktober 2020 bekommen wir keine Aufstockung mehr vom Amt da man bei Krankengeld keine Freibeträge hat .....Wohngeld wurde ebenfals abgelehnt ( keine Freibeträge bei KG und es wird nur 912€ Wohngeld angerechnet wir zahlen aber 1175€) ..also habe ich den Kinderzuschuss beantrag...da habe ich eine Ablehnung bekommen und Widerspruch eingelegt...die Begründung der Kindergeldstelle ist wie folgt...sie nehmen zur Berechnung die letzten 6 Monate und da wir in diesem Zeitraum ALGII bekommen haben bekommen wir keinen Kinderzuschuss ..jetzt mein großes ABER seit Oktober bekommen wir nichts mehr...uns fehlt JETZT daa Geld...muss ich jetzt 6 Monate warten bis das ALGII sozusagen bei den nachweisen nicht mehr auftaucht um überhaupt den Bonus zu bekommen? Böse gesagt muss ich meinem Kind 6 Monate lang trocken Brot geben um über die Runden zu kommen? Ich beantrage den Bonus ja nicht aus Spaß sondern weil mir jetzt das Geld fehlt....und da bräuchten wir einmal fachlichen Rat" Kann dazu jemand was sagen? Wäre das Rechtsforum besser als hier? DANKE Laufente


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

ich würds auch bei frau bader mal stellen. da sind viele die sich auskennen


luvi

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Hallo, Ich dachte Kinderzuschlag wird jetzt einfacher erteilt. Es werden wegen Corona nicht mehr die 6 zurückliegenden Monate betrachtet, sondern nur der letzte Monat. Lest euch mal in die Richtung schlau. Ich bin kein Experte. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von luvi

Nein, das stimmt nicht. Beginn ab Oktober 2020 sind die vorherigen 6 Einkommensnachweise einzureichen (z. B. Antrag ab Oktober 2020 mit Einkommensnachweisen für April bis September 2020). Vorher waren es die letzten 12 Monate bei Antragstellung.


luvi

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Hallo, Ich hab jetzt selbst noch mal geschaut. Jetzt gilt das tatsächlich nicht mehr. Zwischen April und Oktober gab es den Notfall-Kinderzuschlag. Da wurde nur das Einkommen des letzten Monats betrachtet. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von luvi

Das haben die jetzt leider wieder rückgängig gemacht. Wobei es für uns sowieso egal wäre, galt nur bei Neuantrag. Für Weiterbewilligungen jedoch nicht. Und leider hat dann wirklich alle Welt einen Neuantrag gestellt, welcher natürlich geprüft wurde und 90% hatten keinen Anspruch. Ich hab noch nie 5 Monate auf meine Weiterbewilligung warten müssen. Letztes Jahr schon.


Laufente123

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Danke an alle für die Antworten. Hab's weitergeleitet.