Mitglied inaktiv
Um wen es sich handelt wäre jetzt zu mühsehlig zu erklären. Es geht um einen Sorgerechtsstreit. Der Ehemann hat offensich vor das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter an sich zu reissen. Der gemeinsame Sohn lebt schon bei ihm, das war der eigene Wille des Teenagers. Das Mädchen möchte bei der Mutter bleiben, nur leider entpuppt sich ein unschöner Sorgerechtsstreit. Hier meine Fragen. 1. Wie vordergründig ist der Wille des Kindes selbst (9Jahre) 2. Was muss die Mutter sich vorwerfen lassen, damit der Vater ihr das Sorgerecht entziehen kann? Leider weiss ich noch nicht, ob die Sorgerechtsfrage schon geklärt ist. Da das Mädchen allerdings bei der Mutter lebt, gehe ich davon aus, dass diese das Sorgerecht hat. 3. Wäre irgendeine Handlung der Mutter sinnvoll (evt. Anfrage beim JA?), oder soll sie erst einmal abwarte was passiert? Danke schon mal für die Antworten.
Ich bin kein Anwalt und kann dementsprechend die Fragen nur nach eigenem Ermessen beantworten. 1. Wie vordergründig ist der Wille des Kindes selbst (9Jahre) - ich glaube, das Kind kann erst ab 13 Jahren selbst entscheiden oder wählen, wo es bleiben möchte. Wenn das Mädchen bisher bei der Mutter gelebt hat, wird das auch Gewicht haben. Die Kinder werden beim Familiengericht befragt, nur weiß ich, dass es oft so ist, dass sie vom anderen Elternteil eingeschüchtert werden. 2. Was muss die Mutter sich vorwerfen lassen, damit der Vater ihr das Sorgerecht entziehen kann? Mißhandlung, Mißbrauch (irgendwas in der Art) oder die Mutter ist schwer depressiv und unzurechnungsfähig. 3. Wäre irgendeine Handlung der Mutter sinnvoll (evt. Anfrage beim JA?), oder soll sie erst einmal abwarte was passiert? Ich würde schon mal einen Beratungstermin beim Jugendamt vereinbaren und mich auch bei Trägern wie der Caritas informieren (Alleinerziehenden Beratung) oder beim VAMV. Schau mal unter www.vamv.de oder unter www.caritas.de oder unter www.profamilia.de Da gibt es auch Rechtsberatung.
Danke Traumfänger, die Links habe ich mir gleich rauskopiert. zu 1. So viel ich weiss, dürfen die Kinder erst ab 14 selbst entscheiden. Ich hatte nur gehofft, dass der Wille der Kinder trotzdem etwas berücksichtigt wird. Wichtiger ist wohl eher, dass die Kleine bei der Mutter lebt, also von ihrem Umfeld gerissen werden müsste.
Hallo, hab grad von dir gelesen,... Ich hab grad die Scheidung hinter mir, weiß nicht ob du von mir was gelesen hast. Wenn die Mutter auf jeden Fall das alleinige Sorgerecht haben will, dann ist ein Gang zum JA in jedem Fall SEHR ratsam. Und wenn es wirklich UNBEDINGT das alleinige SR sein soll, dann sollte es sogar übers Pflegschaftsgericht laufen!!! Und da zählt die Meinung eines 9 jährigen Kindes auch. Eine Mutter muss eine Prostituierte sein, das Kind auf und auf blau oder die Mutter psychisch nachweislich zu krank um sich um mein Kind kümmern zu können. Sonst kann der "Gegner" kommen mit was er mag, das Kind bleibt bei der Mutter. Außer sie verzichtet selbst, aber das soll ja bei der Tochter, wie ich las, nicht sein. Wenn es um eine gemeinsame Obsorge geht, dann würde ich es gelassen angehen. Das alleinige SR bekommt ein Vater nur, wenn die Mutter verzichtet oder trifftig was gegen den Vater vorbringen kann. Verweigerung einer ordentlichen Arbeit, Schläger,...dann hat sie das alleinge SR noch eher. Ich hoffe es war eine Hilfe! Alles Liebe!
natürlich wenn er gegen sie trifftige Gründe hat,... Sorry :) ups
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