glückskinder
Schüler von mir. Beide haben das Sorgerecht, sie aber das alleinige Sorgerecht für Schulbelange. Das Kind wohnt beim Vater und sieht die Mutter seltens. Momentan unterschreibt der Vater mir alles, aber hat er überhaupt das Recht dazu? Mutter kommt demnächst zum Gespräch.Ich wüsste aber schon gerne, ob der Vater überhaupt unterschriften leisten darf. Hat jemand Erfahrungen?
Mich würde mal interessieren warum eine Person die nicht vor Ort ist und bei der das Kind nicht lebt überhaupt dieses alleinige Recht bekommen kann. Dann soll doch die Mutter täglich da aufschlagen zum Hausaufgaben machen, für Unterschriften und auch an den Elternabenden teilnehmen. Ich denke das war mal wieder nur ein Fall von Schikane gegen den/die Ex.
Ich kann mir das gut vorstellen. Es gibt doch massig Elternteile, die nicht mit ihren Kindern zusammen leben und sich auch nicht kümmern und die das volle, gemeinsame Sorgerecht haben. In diesem Fall würde ich auf einer Unterschrift der sorgeberechtigten Mutter bestehen. Wenn sie ihren Ex dafür bevollmächtigen will, dann sollte sie dir das schriftich geben. Ansonsten gibst du dem Kind die Klassenarbeiten mit und wenn der Vater unterschreibt, dann drunter krakeln: "Bitte Unterschrift des schulsorgeberechtigten Elternteils nachtragen! Datum/Kürzel"
Da wäre ich als Lehrer auch ganz auf der Seite des Vaters. Er hat Kenntnis genommen und ich würde die Mutter auffordern ihrerem eingeforderten Recht auch nachzukommen.
mit Sicherheit der KV, weil DER dann der KM nachrennen muss. Und der Schüler, weil der immer wieder darauf gestossen wird dass seine Mutter sich nicht kümert ("hast du heute die Unterschriftd einer Mutter endlich auf der Arbeit?" )
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