heike77
Eine Freundin will aus dem gemeinsamen bezahlten Haus ausziehen. Das Haus gehört Ihr und wird nach der Scheidung an Ihn zurückfallen! Ist oft so bei selbstständigen! Ich sage, wenn sie auszieht muss er Ihr Miete zahlen. Liege ich da falsch?
Stehen beide im Grundbuch?
Das Haus gehört Ihr, sag ich doch.
Wenn Sie allein im Grundbuch steht und er im Haus wohnen bleibt ist er Mieter und muss dementsprechend Miete zahlen.
Ja, sie kann bis zum Eigentumsübertrag Miete verlangen. Selbst wenn beide im Grundbuch stehen, muss ggf. derjenige der in Haus/Wohnung verbleibt an den anderen Eigentümer eine Nutzungsentschädigung (aka Miete) zahlen.
Achtung, wenn sie länger als ein halbes Jahr nicht mehr im Haus wohnt, kann ihr Anspruch auf das Haus verfallen... Eine Freundin ist damals ausgezogen. Ihr Anwalt riet ihr, innerhalb von 6 Monaten wieder einzuziehen, da IHM sonst das Haus zugesprochen wird - beide stehen im Grundbuch... Sie haben letztendlich wieder zusammen gefunden...
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