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Schuelernebenjob Unterhalt/Unterhaltsvorschuss

Schuelernebenjob Unterhalt/Unterhaltsvorschuss

32+4

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Hallo Macht hier ein schueler einen nebenjob oder ferienjob? Kind 1 wollte neben seinem (klaeglichen mini-) ku jobben. Gaebe hoechstens 50€ UHV- kasse sagte muendlich, sollte kind1 doch wieder uhv bekommen, dann werden die einnahmen voll auf den uhv angerechnet KV freute sich ebenfalls und teilte der beistandschaft schriftlich mit, dass er vom 13jaehrigen bitte die einkommensnachweise monatlich haben will(!) und das bei der unterhaltszahlung verrechnen wird. Ist das so? Kann das einer bestaetigen? Das waere ja frustrierend fuer kind1 Mir persoenlich zeigt kv ja wieder sein wahres gesicht. Er arbeitet 5 tage die woche/braucht keinen nebenjob machen/kein fiktives gehalt angerechnet, zahlt keinen mindestunterhalt, wohnt mietfrei & hat arbeitsweg deutlich erhoeht/zieht vor unterhaltszahlungen ueber 300€ monatliche fahrtkosten ab und hat dennoch den vollen selbstbehalt uebrig UND moechte vom nebenjob des kindes profitieren. Seufz


Terkey235

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Mir kommt das Essen hoch Der KV ist ein Ekel. Anstatt zu begrüßen und zu unterstützen, dass das 13jährige Kind fleißig ist, bereichert er sich daran. Fachlich kenne ich mich nicht aus. Frag mal Frau Bader? LG terkey


32+4

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Antwort auf Beitrag von Terkey235

Kind 1 hat noch gar keinen job. Er hat nur ueberlegt und ich wollte zumindest beim uhv vorab wissen, wie dort die lage aussieht. Da ist auch noch nicht klar, ob er uhv erhaelt. Er bekommt ergaenzend algii und koennte eigentlich auch kinderwohngeld erhalten. Ob er dann uhv bekaeme, ist unsicher. Mein "einkommen" ist groesstenteils naemlich nur elterngeld. Kind1 wollte schon mal frueh anfangen etwas fuer den fuehrerschein anzusparen, was ich fuer sehr lobenswert fand. Das der kv so schnell war, war sogar fuer mich ueberraschend.


fsw

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Es ist immer wieder erstaunlich,auf welche Einfälle die KV immer wieder kommen.Auf so einen Blödsinn kommen wir gar nicht.Da zeigt sich der Charakter und dass die Trennung die richtige Entscheidung war.


zini4

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Wir können uns die Hand reichen. Hab auch so einen tollen Ex! Siehe den Beitrag untendrunter. Ich könnte so kotzen. Es ist für Ihre Kinder. Ich kauf mir keine pradaschuhe von dem Geld. Manchmal könnte ich....


sara31

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Uhv geht doch vor alg. Warum soll er es nicht bekommen? Dann könntest Du Wohngeld beantragen. Und uhv ist unabhängig vom Einkommen von dir und dem Kind. Das kommt erst wenn er eine Ausbildung macht.... Frag bitte im expertenforum


32+4

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Antwort auf Beitrag von sara31

Hallo Das kind ist 13 Theoretisch koennte er nun uhv erhalten und zum wohngeld wechseln. Aber ab 12 muss ich mind.600€ bruttoeinkommen haben. Das habe ich nicht und dann gibt es scheinbar leider keinen uhv Vielleicht aendert sich da ja doch noch was


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von 32+4

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32+4

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/ab-wieviel-jahren-darf-man-einen-ferienjob-mache


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von 32+4

ein oder anderen Cent verdienen in den Ferien, da die Eltern ihm nicht alle Wünsche erfüllen :o)