Keks10
wie lange bekommt man noch so ein schreiben, zw. überprüfung der pers. verhältnisse.....?? habe damals prozesskostenbeihilfe bekommen, wie lange wird man da noch angeschrieben...werden nun 4 jahre.....
Hm? Ich hatte damals bei der Scheidung auch Prozesskostenhilfe , und ich wurde nach der Scheidung nicht angeschrieben um meine persöhnlichen verhältnisse ständig offen zu legen. *grübel* Ich würd vielleicht einfach mal anrufen und nachfragen ob da vielleicht ein Missverständnis vorliegt? LG
wurde nie angeschrieben.
bei mir haben sie kurz vor Ablauf der 4 Jahre angefragt und wollten das Geld mögichst sofort ( knapp 2000 EUR ) , weil das direkt VOR dem Urlaub auf dem Giro-Konto war Ich hatte Mühe 4 Raten zu erwirken. Simnik
Ich bin 2009 geschieden worden und hatte Prozeßkostenhilfe beantragt und bekommen.Man sagte bis zu vier Jahren nach der Scheidung kann man angeschrieben werden. Gruß,Kinka
Genau ,das mit den 4 Jahren passt! Ich wurde bis jetzt noch nicht angeschrieben,aber ab wann gilt die Frist denn ,ab der Scheidung oder schön vorher,bei und hat es nach dem trennibgsjahr genau ein Jahr bis zur Scheidung gedauert.
Ich wurde auch mehrfach überprüft. Ob es 4 Jahre waren weiß ich nicht mehr. Könnte aber passen.
Huhu! Hab den ganzen Kram ja vor nicht allzu langer Zeit beantragt. 4 Jahre lang kann das überprüft werden. Bin mir ziemlich sicher! LG Sif
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