Mitglied inaktiv
Hallo Michaela, bist Du Dir da ganz sicher???? Das heisst, wenn ich mit meinem Partner zusammenlebe, der nicht der leibliche Vater ist, bin ich alleinerziehend und habe auch weiterhin 20 Tage Kinderkrank? Viele Grüsse, Eva
Yep - ganz sicher!
Woher weiss dann der Arbeitgeber, dass man alleinerziehend ist?....denn die Steuerklasse ist ja nicht mehr II, wenn ich mit jemanden zusammenlebe... Muss ich dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse das dann mitteilen? Kannst mir auch gern an meine email-Addi schreiben. Liebe Grüsse, Evchen
Also alleinerziehend definiert sich doch dadurch, wieviele Menschen das Sorgerecht für das Kind haben. Ich gehe mal davon aus, daß Dein Freund Dein Kind nicht gleich adpotiert, oder? Das Formular, daß Du bei einer Krankschreibung vom Arzt bekommst (und dann an die Krankenkasse schicken mußt) enthält die nötigen Details. Wenn Du nur 10 Tage bekommen würdest, dann müßte irgendwer anders die anderen 10 Tage bekommen - denn 20 tage sind es immer! Erkrankt ein Kind, dass das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, haben die versicherte Mutter oder der versicherte Vater Anspruch auf unbezahlte Freistellung am Arbeitsplatz. In dieser Zeit erhalten sie von der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld bis zu 10 Tagen im Jahr pro Kind. Sind beide Eltern berufstätig, stehen ihnen jeweils 10 Tage im Jahr pro Kind zu, bei mehreren Kindern jeweils maximal 25 Tage. Die Eltern müssen nicht verheiratet sein! Alleinerziehende erhalten 20 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern bis maximal 50 Tage Kinderkrankengeld. Voraussetzung: Sie benötigen eine Bescheinigung des Arztes. Manche Ärzte wissen es nicht: Das ist ein spezieller Vordruck, der vom Arzt ausgefüllt werden muss. Diese Bescheinigung ist bei der Krankenkasse vorzulegen. Kinderkrankengeld wird grundsätzlich in der Höhe der üblichen Krankengeldzahlung gewährt. Haben Sie also die Bescheinigung des Arztes an die Krankenkasse geschickt, bekommen Sie ein Formular, das wiederum von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden muss. Das Krankengeld wird Ihnen dann direkt von der Krankenkasse überwiesen. Clevere Frauen rät Ihnen: Ist Ihr Kind öfters krank, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, denn manche gewähren auch zusätzliche Kinderkrankengeldtage. In der Regel betreuen wir Mütter unsere kranken Kinder. Genügen die 10 Tage nicht, verhandeln Sie mit Ihrer Krankenkasse, dass Sie die 10 Tage von Ihrem Partner "übertragen bekommen" und somit nutzen können.
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