fledermaus24
Hui..gestern kam der Brief mit meinem Scheidungstermin..der 12.10 :-) weiß jemand wie das läuft ,wenn ich meinen Mädchennamen wieder annehmen möchte? Bespricht man das da? Und die Kinder sollen auch meinen Geburtsnamen annehmen...bislang hat der Vater nichts dagegen ;-) oder muss man das vorher beantragen?
Nein da wird nur die Scheidung geklärt denn für die Namensänderung musst Du dann die Scheidungsurkunde vorlegen, Deine ist problemlos macht die Stadt kostet Dich rund Eur 20. Die der Kinder geht nur mit schriftlichem Einverständnis des dann Exmannes, dann musst Du aufs Landratsamt, ein Protokoll ausfûllen usw. dann dauert das ca 4 Wochen und eine Namensänderung beim Kind ist teuer ab Eur 100,- hab das grad erst machen lassen.
Nein da wird nur die Scheidung geklärt denn für die Namensänderung musst Du dann die Scheidungsurkunde vorlegen, Deine ist problemlos macht die Stadt kostet Dich rund Eur 20. Die der Kinder geht nur mit schriftlichem Einverständnis des dann Exmannes, dann musst Du aufs Landratsamt, ein Protokoll ausfûllen usw. dann dauert das ca 4 Wochen und eine Namensänderung beim Kind ist teuer ab Eur 100,- hab das grad erst machen lassen.
Hat mit der Scheidung nichts zu tun und auch mit keinem Gericht. Meinen Mädchennamen nahm ich erst 10 Jahre nach der Scheidung zurück, Kinder behielten ihren. Kostete ein paar € und ging ratz fatz. Benötigt wird die Eheurkunde und den Rest klärt das Standesamt mit dem Standesamt auf dem geheiratet wurde... so wars glaube ich (ist bei mir schon 10 Jahre her die Namensänderung).
Ok...womit mag das begründet sein, daß es fürs Kind so teuer ist? Würd mich mal interessieren.. aber wenn es so ist.. ok ist es mir wert.
Darf ich mal fragen, wo Du das hast ändern lassen? Im Internet find ich nur Kosten von 8 bis 25 Euro...
ich lebe in Bayern und die Namensänderung des Kleinen lief über Landratsamt, meine über Stadt wir hatten seinen Namen alle drei Frau kann leicht zurückswitchen aber bei Kind ist es komplizierter hab sogar Asr und trotzdem wäre es ohne schriftliche Einverständnis des KV nicht möglich gewesen und da eben alles mögliche geprüft werden muss eben auch viel teurer beim Kind.
Noch hab ich ja die Einverständniss vom KV.. werd mal beim Standesamt fragen hier
owT
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln