Keks10
hallo.... kann man das so in etwa formulieren..? es geht darum,unterhalt wurde neu berechnet, u. vater zahlt den rückwirkenden betrag nicht...will ihn aufs sparkto. des kindes überweisen.... jugendamt sagt, das gehört aufs kto. der mutter.... Betr. Rückwirkende Unterhaltszahlung für xxxxxxxxx von Januar - August 2013 Sehr geehrter Herr xxx, laut Rücksprache mit dem Kinder -u. Jugendamt weise ich Sie nochmals drauf hin, das der Rückwirkende Unterhalt für die Monate Januar bis August 2013 in Höhe von 128 Euro noch offen stehen und die Zahlung auf das Konto der Mutter überwiesen werden muss. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von 128 Euro bis spätestens 30.09.2013.
Du siezt den Vater deines Kindes?
ja kann man, allerdings würde ich betonen das der Unterhalt dazu dient laufende Kosten zu tragen und er keine Sparsache ist.Zusätzliche Geldleistungen zum Geburtstag, Weihnachen oder ähnliches können weiterhin gerne aufs Sparkonto überwiesen werden. LG Chrissie
Dass dein Ex dich siezt ist schon ziemlich strange aber im Leben nicht würde ich solchen Mist auch machen. Bring es förmlich rüber mit der Frist und lass das Gesieze (voll peinlich).
Das sie würde ich lassen. Das ist albern.
Wie wäre es denn damit: Re.: Unterhaltszahlungen Januar-August 2013 Hallo xxx, wie Dir sicherlich auch schon das Jugendamt mitgeteilt hat, dient der Kindesunterhalt der Abdeckung der alltäglichen Kosten, die, dadurch dass unser Sohn/Tochter bei mir lebt, mir entstehen. Deshalb möchte ich Dich an dieser Stelle noch einmal dazu auffordern, den ausstehenden Betrag (Januar-August 2013, Gesamt ??? (8x128 Euro??)) zeitnah auf mein Konto zu überweisen.
Wenn ich das richtig verstehe geht es hier um einen Gesamtbetrag von 128 Euro. 16 Euro im Monat.
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