Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, morgen fange ich einen neuen Job an. (*jubel*) Nun beziehe ich als alleinerziehende Studentin ALG II, d.h. Sozialgeld + halbe Miete fuer mein Kind. Eigentlich sollte ich wohl auch Alleinerziehenden-Mehrbedarf bekommen, aber ich steige bei dem Bescheid noch nicht durch (da steht etwas von einer Einkommensbereinigung bei meinem Sohn, die 124 Euro betraegt, so dass das Kindergeld nur mit 30 angerechnet wird - ist das der Mehrbedarf auf "Umwegen"?) Nun ist meine Frage: Wenn meine Abrechnung zum 15.3. stattfindet, erhalte ich das Geld logischerweise erst ca. am 18.3. Das Einkommen wird ca. 630 Euro betragen. Bekomme ich aber schon ab dem 1.3. das Sozialgeld gekuerzt? Das waere natuerlich bitter... Aber ich komme ja sowieso nicht drumherum, den Job sofort anzugeben, richtig? Tja, und das Wohnungsamt hat schon den dritten Monat nicht gezahlt, weil ich von so wenig Einkommen lebe, dass sie es nicht glauben können. Es ist echt zum ... Dankbar fuer Hilfe, harmony
Liebe harmony, Damals bei der Sozialhilfe war es so, daß bis zur Auszahlung des ersten Lohnes auch Sozialhilfe gezahlt wurde, aber bei ALG2 weiß ich es leider nicht. Wie wäre es wenn du dich in einer AWO- Beratungsstelle umgehend melden würdest, die könnten dich kompetent beraten und dir Tipps geben. Ich konnte dir zwar nicht helfen aber wünsche euch alles Gute und viel Glück.. Ps: kleiner Tipp, auf der Seite www.tacheles-sozialhilfe.de könnte man dir vielleicht auch behilflich sein. (ich hoffe das ist nicht verboten)
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